Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim 2 kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim 2 kind

eylo

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Hallo Ich hab eine Frage zum Elterngeld :)ich habe am 01.03.2015 mein Sohn bekommen und bin jetzt wieder schwanger das Baby soll anfang August 2016 auf die Welt kommen , habe 3 jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld hab ich auf 2 Jahre aufteilen lassen , also bis Dezember 2016 würde ich das Elterngeld bekommen, frage ist jetzt bekomme ich für mein 2 Baby ganz normal auch Elterngeld oder muss ich sogar mit Abzügen rechnen? Danke Eylo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit Basis-EG.Sie bekommen also weniger als bei Kind 1 Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Mit Abzügen. Jeden Monat nach dem ersten Geburtstag deines erstgeborenen geht mit 0 € in die Berechnung für Elterngeld2 ein. das gilt auch bei zweijähriger Auszahlung und unabhängig davon wie lange Du Elternzeit hast. Ausgeklammert werden aber die Mutterschaftszeiten. Hier rate ich dir, beende die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz, lass Dir dann auch das restliche Elterngeld auszahlen und dann bekommst Du das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Machst Du das nicht, gibt es nur den KK-Anteil, nicht aber den vollen AG-Anteil. Und nachträglich kann man da auch nichts machen. Restliche Elterngeld deshalb, weil man das nur bekommt wenn man in Elternzeit ist. Und auf dem Sparkonto gibt es sogar noch Zinsen, bei der Kasse nicht. Da du ja selbst krankenversichert bist (wenn Du in EZ bist) und auch nicht Teilzeit arbeitest, bringt die Splittung eh keine echten Vorteile.


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