Corinna88
Guten Abend Frau Bader, ich bin nun seit knapp 4 Monaten stolze Mama und möchte gerne ein zweites Kind. Leider steige ich durch die ganzen Regelungen nicht mehr durch. Folgende Situation: Unser erster Sohn ist am 22.5.16 geboren. Ich habe 12 Monate und mein Mann 2 Monate Elternzeit. Wenn unser zweites Kind nun angenommen am 22.10.17 geboren werden würde, wie berechnet sich dann das Elterngeld? Momentan habe ich ein Jahr volles Elterngeld möchte aber evtl auf 2 Jahre verlängern in Rücksprache mit meinem Arbeitgeber. Hier würde ich dann ab Juni nichts mehr bekommen. Werden die Monate mit Elternzeit als Einkommen eingerechnet? Bekomme ich nur 300 € monatlich Elterngeld? Liebe Grüße Corinna
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG u EG werden ausgeklammert, da wird dann auf Monate vor de Geburt von Kind 1 zurückgegriffen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 7.9.19 in Elternzeit meines 1. Kindes. Allerdings ist mein Arbeitsvertrag aktuell ausgelaufen, weil er nur befristet war. D.h. ich wäre im nächsten Jahr nach Ende der Elternzeit arbeitslos. Jedoch möchten wir gerne ein 2. Kind und ich würde gerne wissen, anhand welchen Einkommens sich das Elterngeld be ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren. Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des er ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Hallöchen Frau Bader, ich habe hier eine sehr komplizierte Frage. ich bin jetzt in 29 SSW und arbeite ich seit 6 Jahren Vollzeit und Minijob. ich habe vor während der Elternzeit Minijob bei meinem Hauparbeitgeber machen, wie soll ich am besten machen? Und ob das beeinflusst für zweites Kind da wir noch vor haben innerhalb den 14 Monaten Elterngeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit