YviSophi
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 7.9.19 in Elternzeit meines 1. Kindes. Allerdings ist mein Arbeitsvertrag aktuell ausgelaufen, weil er nur befristet war. D.h. ich wäre im nächsten Jahr nach Ende der Elternzeit arbeitslos. Jedoch möchten wir gerne ein 2. Kind und ich würde gerne wissen, anhand welchen Einkommens sich das Elterngeld berechnet, wenn ich vor dem 7.9.19 bereits wieder schwanger wäre, weil eigentlich hätte ich ja gar keinen Job zu dieser Zeit. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, berechnet sich nach der Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG von K 1 (bis zum 14 LM) werden ausgeklammert. Monate mit Arblosengeld 1 werden ausgeklammet. Liebe Grüße NB
Lewanna
Es werden immer die 12 Monate vor Geburt bzw. vor Mutterschutz als Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld genommen. Bei 2 Jahren Elternzeit (vom ersten Kind) sammelt man ab dem 13 bzw. 15 Monat 0-Runden. (Die Monate vorher werden durch alten Lohn ersetzt.) ALG 1 wird auch mit 0 Euro berechnet. LG
Felica
Nein, deine EZ endet nicht am 7.09.19 sondern hat mit Ende deines Vertrages geendet. Ohne AG keine EZ. Du bist aktuell nur abgesichert weil du scheinbar EG bekommst. Aber du bist nicht mehr in EZ. Du schreibst beim Vertrag in Vergangenheitsform, deshalb gehe ich davon aus das dieser bereits ausgelaufen ist. Da man als AG auch in der EZ arbeiten darf, ist für das neue EG auch nicht maßgeblich wie lange man EZ hat, sondern wie lange man EG bezogen hat. mehr wie 14 Monate EG werden aber nicht ausgeklammert, selbst wenn man wegen EG Plus dieses länger bezogen hat. Falls du also nach dem ersten Geburtstag nicht wieder arbeitest, wirst du im schlechtesten Fall auf 300 € Mindestsatz EG runterfallen.
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