Elterngeld bei Honorartätigkeit / Selbständigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei Honorartätigkeit / Selbständigkeit

Hallo Frau Bader, ich habe die letzten 1,5 Jahre eine Honorartätigkeit ausgeführt. Dafür habe ich bislang noch keine Steuern abgeführt, kenne also nur mein Brutto-, nicht jedoch mein Nettoeinkommen. Können Sie mir sagen, wie sich in diesem Fall mein Elterngeld berechnet? Vielen Dank, c.

von cymbeline am 23.05.2011, 10:17



Antwort auf: Elterngeld bei Honorartätigkeit / Selbständigkeit

Hallo, Sie müssen doch steuerliche Aufzeichnungen haben. Bei mir war das so, dass ich erst einmal einen Abschlag bekommen habe und erst nach der entgültigen Festsetzung eine genaue Berechnung erfolgte Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2011



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