Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist Beamtin in Elternzeit und ist nun erneut schwanger, wir haben daher eine Frage zum Elterngeld und der Beschäftigungsaufnahme. Unser erster Sohn ET 26.07.2015 (Frühgeburtlichkeit) mit direkt anschließender Elternzeit bis 02.06.2017. Das Elterngeld wurde über die ersten 12 Monate ausgezahlt. Die zweite Schwangerschaft mit einem voraussichtlichen ET 18.07.2017 liegt vor. 1) Wir würden gerne wissen ob die Elternzeit vor der Mutterschutzfrist noch beendet werden kann, wobei der Frauenarzt ein individuelle Beschäftigungsverbot ausstellen wird. 2) Ab dem 02.06.2017 , der ursprünglich geplanten und bereits vereinbarten Wiederaufnahme der Arbeit, sollte doch eine beschäftigungsverbotsunabhängige Besoldung erfolgen. Wie aber werden die vorherigen Monate berechnet. Werden diese durch Monate vor der ersten Schwangerschaft ersetzt? Die grundsätzliche Möglichkeit zur Streichung von Elternzeitmonaten haben wir zur Kenntnis genommen, schaffen aber die Übertragung auf unseren speziellen Fall nicht. Von daher würden wir uns über Ihre Hilfestellung freuen. Viele Grüße Chris
von chris_ginger am 09.11.2016, 13:54