LooRelai
Hallo :) Mein Mann hat eine befristeten Arbeitsvertrag. Es war bis jetzt immer so, dass er im Dezember zuhause war und dann im Januar neu eingestellt wird. Der Stichtag ist der 21.02.2017 . Hat mein Mann ein Anrecht auf Elternzeit auch wenn er erst 1 1/2 Monate wieder arbeitet? Er würde gerne auf jedenfall die ersten 4 Wochen zuhause bleiben. Gerade da es unser 2. Kind ist wäre es mir eine große Hilfe. Danke schon mal :) Liebe grüße
Hallo, natürlich. Problem ist die Antragsfrist - er muss dies 7 Wo vorher, also im alten vertrag, beantragen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das Problem dürfte die 7-Wochen-Frist zur Anmeldung der EZ sein. Weil man die EZ eben 7 Wochen vor Antritt der EZ dem AG mitteilen muss. Er wird wohl kaum einen neuen Vertrag bekommen wenn er es schon vorher macht. Kann also frühstens dann am ersten Arbeitstag die EZ-Mitteilung abgeben. Anspruch hat er dann grundsätzlich drauf. Und wenn euer Kind am Et oder später kommt dann dürfte es hinhauen. Nur früher wird ein Problem evtl. Wobei der AG nicht auf die 7 Wochen bestehen MUSS, und man als Mann ja eh nur EZ ab voraussichtlichen ET melden kann. Wichtig für euch aber noch, er MUSS für das Elterngeld mindestens 2 Lebensmonate nehmen. Bleibt er nur 4 Wochen daheim - was auch kein Lebensmonat entspricht, dann müsst ihr das Elterngeld zurückzahlen für diese Zeit. Könnt ihr euch das auch finanziell leisten? Sonst würde ich direkt 2 LEBENSMONATE Elternzeit melden, wahlweise den ersten daheim bleiben oder auch beide. Oder eben einen komplett daheim und den zweiten in Teilzeit bis zu 30 Std. Bekommt dann zwar nur einen Teil des Elterngeldes wegen Teilzeit, aber ihr müsst auch nichts zurückzahlen.
LooRelai
Danke für deine Antwort. Könnte er nicht auch irgendwann am Anfang 4 Wochen nehmen und dann nach 10 Monaten zb nochmal 4 Wochen? Muss das hintereinander sein?
malini
Nein, es muss nicht hintereinander sein, nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten!
Sternenschnuppe
Und nicht 4 Wochen, sondern immer nur und ausschließlich komplette ! Lebensmonate des Kindes. Kommt es am 21.2. dann muss er zwingend immer von einem 21. bis zu dem folgenden 20. eines Monates Elternzeit nehmen. Sonst gibt es kein Elterngeld.
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