Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ElternZeit bei Zeitvertrag?

Frage: ElternZeit bei Zeitvertrag?

LooRelai

Beitrag melden

Hallo :) Mein Mann hat eine befristeten Arbeitsvertrag. Es war bis jetzt immer so, dass er im Dezember zuhause war und dann im Januar neu eingestellt wird. Der Stichtag ist der 21.02.2017 . Hat mein Mann ein Anrecht auf Elternzeit auch wenn er erst 1 1/2 Monate wieder arbeitet? Er würde gerne auf jedenfall die ersten 4 Wochen zuhause bleiben. Gerade da es unser 2. Kind ist wäre es mir eine große Hilfe. Danke schon mal :) Liebe grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, natürlich. Problem ist die Antragsfrist - er muss dies 7 Wo vorher, also im alten vertrag, beantragen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Problem dürfte die 7-Wochen-Frist zur Anmeldung der EZ sein. Weil man die EZ eben 7 Wochen vor Antritt der EZ dem AG mitteilen muss. Er wird wohl kaum einen neuen Vertrag bekommen wenn er es schon vorher macht. Kann also frühstens dann am ersten Arbeitstag die EZ-Mitteilung abgeben. Anspruch hat er dann grundsätzlich drauf. Und wenn euer Kind am Et oder später kommt dann dürfte es hinhauen. Nur früher wird ein Problem evtl. Wobei der AG nicht auf die 7 Wochen bestehen MUSS, und man als Mann ja eh nur EZ ab voraussichtlichen ET melden kann. Wichtig für euch aber noch, er MUSS für das Elterngeld mindestens 2 Lebensmonate nehmen. Bleibt er nur 4 Wochen daheim - was auch kein Lebensmonat entspricht, dann müsst ihr das Elterngeld zurückzahlen für diese Zeit. Könnt ihr euch das auch finanziell leisten? Sonst würde ich direkt 2 LEBENSMONATE Elternzeit melden, wahlweise den ersten daheim bleiben oder auch beide. Oder eben einen komplett daheim und den zweiten in Teilzeit bis zu 30 Std. Bekommt dann zwar nur einen Teil des Elterngeldes wegen Teilzeit, aber ihr müsst auch nichts zurückzahlen.


LooRelai

Beitrag melden

Danke für deine Antwort. Könnte er nicht auch irgendwann am Anfang 4 Wochen nehmen und dann nach 10 Monaten zb nochmal 4 Wochen? Muss das hintereinander sein?


malini

Beitrag melden

Nein, es muss nicht hintereinander sein, nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Und nicht 4 Wochen, sondern immer nur und ausschließlich komplette ! Lebensmonate des Kindes. Kommt es am 21.2. dann muss er zwingend immer von einem 21. bis zu dem folgenden 20. eines Monates Elternzeit nehmen. Sonst gibt es kein Elterngeld.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für meinen Sohn, der am 16.10.24 auf die Welt kam. Nun sind wir erneut Schwanger, der geplante Geburtstermin ist der 20.02.26. Unser Plan war die Elternzeit vorzeitig zum 15.12.25 zu beenden, um wieder Anspruch auf das volle Elterngeld zu haben. ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich erwarten Ende Oktober ein Kind. Im ersten Monat möchten wir gemeinsam Elternzeit nehmen (bzw. ich bin dann ohnehin im Mutterschutz). Dafür hat er bereits den Antrag gestellt.  Ab August nächsten Jahres, also dem 9. Lebensmonat des Kindes, bis zum 14. Lebensmonat möchte dann mein Partner in Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...