LooRelai
Hallo :) Mein Mann hat eine befristeten Arbeitsvertrag. Es war bis jetzt immer so, dass er im Dezember zuhause war und dann im Januar neu eingestellt wird. Der Stichtag ist der 21.02.2017 . Hat mein Mann ein Anrecht auf Elternzeit auch wenn er erst 1 1/2 Monate wieder arbeitet? Er würde gerne auf jedenfall die ersten 4 Wochen zuhause bleiben. Gerade da es unser 2. Kind ist wäre es mir eine große Hilfe. Danke schon mal :) Liebe grüße
Hallo, natürlich. Problem ist die Antragsfrist - er muss dies 7 Wo vorher, also im alten vertrag, beantragen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das Problem dürfte die 7-Wochen-Frist zur Anmeldung der EZ sein. Weil man die EZ eben 7 Wochen vor Antritt der EZ dem AG mitteilen muss. Er wird wohl kaum einen neuen Vertrag bekommen wenn er es schon vorher macht. Kann also frühstens dann am ersten Arbeitstag die EZ-Mitteilung abgeben. Anspruch hat er dann grundsätzlich drauf. Und wenn euer Kind am Et oder später kommt dann dürfte es hinhauen. Nur früher wird ein Problem evtl. Wobei der AG nicht auf die 7 Wochen bestehen MUSS, und man als Mann ja eh nur EZ ab voraussichtlichen ET melden kann. Wichtig für euch aber noch, er MUSS für das Elterngeld mindestens 2 Lebensmonate nehmen. Bleibt er nur 4 Wochen daheim - was auch kein Lebensmonat entspricht, dann müsst ihr das Elterngeld zurückzahlen für diese Zeit. Könnt ihr euch das auch finanziell leisten? Sonst würde ich direkt 2 LEBENSMONATE Elternzeit melden, wahlweise den ersten daheim bleiben oder auch beide. Oder eben einen komplett daheim und den zweiten in Teilzeit bis zu 30 Std. Bekommt dann zwar nur einen Teil des Elterngeldes wegen Teilzeit, aber ihr müsst auch nichts zurückzahlen.
LooRelai
Danke für deine Antwort. Könnte er nicht auch irgendwann am Anfang 4 Wochen nehmen und dann nach 10 Monaten zb nochmal 4 Wochen? Muss das hintereinander sein?
malini
Nein, es muss nicht hintereinander sein, nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten!
Sternenschnuppe
Und nicht 4 Wochen, sondern immer nur und ausschließlich komplette ! Lebensmonate des Kindes. Kommt es am 21.2. dann muss er zwingend immer von einem 21. bis zu dem folgenden 20. eines Monates Elternzeit nehmen. Sonst gibt es kein Elterngeld.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?