Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forumsmitglieder. Im Dezember 2015 werde ich zum zweiten Mal Mutter. Wir sind dabei unseren Elterngeldantrag vorzubereiten, um ihn dann nur noch abgeben zu müssen, da der errechnete Entbindungstermin kurz vor Weihnachten ist. Mein Mann und ich wollen dieses Mal den Bezugszeitraum für das Elterngeld aufteilen, da ich vorhabe, ab Oktober 2016 studieren zu gehen. Leider ist noch unklar, ob ich überhaupt einen Studienplatz bekomme, da ich die Bewerbung dafür erst im Sommer 2016 abgeben kann. Deshalb müssen wir den Antrag erst einmal so ausfüllen , als wäre der Studienplatz sicher. Mein Mann will den ersten und ggf. zweiten Monat nach Geburt Elterngeld beantragen und soll mich ab Oktober wieder ablösen, sodass wir zusammen auf 14 Bezugsmonate kommen. Er würde also zwischen den beiden Bezugszeiträumen voll arbeiten gehen. Wenn ich im Sommer 2016 aber erfahre, dass ich KEINEN Studienplatz bekomme, kann ich dann den Antrag nachträglich ändern lassen, sodass mein Mann weiterhin arbeitet und ICH stattdessen Elterngeld bis zum 12. LM meines Kindes beziehe? Mein Mann hätte es bei seinem Arbeitgeber wesentlich leichter, nachträglich anzugeben, dass er nun die letzten Monate doch arbeiten kommt, anstatt Elternzeit zu nehmen, als wenn er umgekehrt versuchen müsste doch noch einmal Elternzeit vom AG genehmigt zu bekommen, wenn wir den Antrag von vornherein so ausfüllen, als würde ich die kompletten 12 Lebensmonate zu Hause bleiben. Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken und, dass Sie mir meine Frage beantworten können. LG Steffie
von SteffieHo1604 am 12.09.2015, 07:24