rockjenny
Hallo, :-) ich befinde mich im zweiten Elternzeitjahr und bekomme kein Elterngeld mehr. Aus diesem Grund wuerde ich gern gelegentlich am Wochenende als Visagistin freiberuflich arbeiten. Ich arbeite eigentlich als kauffrau im grosshandel. Es ist ein unternehmen mit mehr als 500mitarbeiter auf der ganzen Welt. Aus diesem Grund habe ich meinen AG um Genehmigung gebeten aber er hat mir dies nicht genehmigt da das unternehmen mich freistellt damit ich mich ums kind kuemmere und nicht um eine andere Taetigkeit als Nebenjob aufzunehmen. Er waere jedoch bereit dazu dass ich wochentags bei ihm wieder anfange jedoch muesste dies mehr als 10std die woche betragen. Da ich keine Betreuung fuer unsere Tochter habe und somit nur am wochenende arbeiten koennte bringt mich das ja nicht weiter. Darf er mir die Wochenendtaetigkeit denn verbieten?es ist ja kein Wettbewerb. Wie kann ich ihm ggü argumentieren gibt es Gesetze die es mir dennoch erlauben am Wochenende die Nebentaetigkeit auszuüben? Ich waere Ihnen wirklich sehr sehr dankbar fuer eine kurze Antwort. Vielen Dank und viele Gruesse Jenny
Hallo, er soll doch bitte einen betrieblichen Grund nennen. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Dein AG tut so, als wäre die Freistellung ein Gnadenakt des Arbeitgebers. Da täuscht er sich aber.... Der AG braucht einen wirklich guten Grund, um die Tätigkeit innerhalb der Erziehungszeit zu untersagen. Wenn er Dir keinen Arbeitsplatz zu den von Dir leistbaren Arbeitszeiten geben kann, hat er schlechte Karten. Zumal Du ja keinerlei Konkurrenz bist.
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