Gelten für mich als Beamtin im Ausland (USA) die gleichen Regelungen für die 3jährige Elternzeit wie im Inland? D.h. darf ich im Ausland ebenfalls eine Teilzeitbeschäftigung ausüben? Und bin ich da an den gleichen Beruf, wie in Deutschland gebunden oder darf ich die Tätigkeit frei wählen? Welcher Stelle muss ich dies melden?
Herzlichen Dank!
von
SabineEV
am 01.06.2014, 09:16
Antwort auf:
Darf ich in der Elternzeit im außereuropäischen Ausland Teilzeit arbeiten?
Hallo,
sind Sie deutsche Beamtin?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2014
Antwort auf:
Darf ich in der Elternzeit im außereuropäischen Ausland Teilzeit arbeiten?
Bist du deutsche Beamtin und in die USA entsendet? Hast du einen deutschen Arbeitsvertrag?
von
Pamo
am 03.06.2014, 09:26