Hallo Frau Bader,
Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und nur im ersten Jahr Elterngeld. Ich würde jetzt allerdings gerne Teilzeit arbeiten bei meinem Arbeitgeber zbs 20 Stunden die Woche. Je nach dem ob ich einen Krippenplatz bekomme oder nicht. In meinem Betrieb wird im 3 Schichtsystem gearbeitet + Wochenend und Feiertags.
Kann ich verlangen zbs nur von Montags bis Freitags zu arbeiten? Von 8-12.30 Uhr weil das dann mit den Krippenzeiten passt oder darf mein Arbeitgeber dies ablehnen? Mein Partner geht Vollzeit arbeiten, ebenso Wochenend und feiertags Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
von
Nini1107
am 02.05.2023, 22:24
Antwort auf:
Elternzeit/ Teilzeit arbeiten
Hallo,
das hängt davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.Außerhalb vom Arbeitsvertrag besteht kein Anspruch. Da muss man mit dem Arbeitgeber reden und auf sein Verständnis hoffen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2023
Antwort auf:
Elternzeit/ Teilzeit arbeiten
Ja aus betrieblichen Gründen darf dein Arbeitgeber das ablehnen, du kannst dir dann wo anders was suchen bis du was gefunden hast kannst du alg1 beantragen
von
misses-cat
am 03.05.2023, 06:20
Antwort auf:
Elternzeit/ Teilzeit arbeiten
Verlangen darfst du alles. Gewähren muss der AG das nicht. Sprich mit dem Chef, sucht eine Lösung, die für alle sinnvoll ist. Dein Mann kann auch mit seinem AG familienfreundlichere Zeiten aushandeln.
von
Pamo
am 04.05.2023, 10:24