Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich während der elternzeit arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss ich während der elternzeit arbeiten?

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr bader Ich habe mein Sohn am 6.9.21 bekommen und habe mir 2 Jahre elternzeit genommen. Ich arbeite als Verkäuferin beim Bäcker und da ich viel Kontakt mit Menschen auf der Arbeit habe, habe ich von meinem Chef aus ein Beschäftigungsverbot bekommen zur corona Zeit. Mein Sohn ist jetzt genau 17 Monate alt und wir möchten gerne ein 2 tes Kind. Mein elternzeit endet dieses Jahr im Oktober (31.10.23), wir wünschen uns sehr wenns klappt das wir kurz vor Ende der elternzeit schwanger werden so haben die Kinder fast 3 Jahre Altersunterschied für uns perfekt. Meine Frage an Sie ist bin ich dann weiterhin in Elternzeit oder müsste ich wieder arbeiten gehen und dann in Mutterschutz? Da ich beim Bäcker als Verkäuferin arbeite müsste ich eigentlich ein Beschäftigungsverbot von meinem Chef bekommen oder von meiner Frauenärztin da ich schwere Kisten heben muss. Muss ich wieder arbeiten gehen wen ich während der elternzeit wieder schwanger wäre? Oder läuft meine elternzeit automatisch weiter? Vielen Dank für Ihre Antwort


3wildehühner

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Du kannst die Elternzeit um ein Jahr verlängern. Ansonsten musst du natürlich wieder deine Arbeit antreten. Ob du ein Beschäftigungsverbot erhältst, kann hier niemand sagen. Wenn dein Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz so gestaltet, dass keine Gefährdung vorliegt, kannst du weiter arbeiten. Dein Frauenarzt ist nicht für ein Beschäftigungsverbot bezüglich des Arbeitsplatzes zuständig. Der Betriebsarzt macht eine Gefährdungsbegutachtung und dann kann dein Arbeitgeber den Arbeitsplatz so gestalten, dass keine Gefahr besteht. Corona wird voraussichtlich kein Grund mehr sein. Die Kinderbetreuung für dein erstes Kind muss gewährleistet sein. Im Falle eine Fehlgeburt muss du ja wieder arbeiten können. Es kann auch sein, dass dein Arbeitgeber eine Möglichkeit findet, dich mutterschaftskonform einzusetzen, selbst wenn du zunächst ein Beschäftigungsverbot erhältst, und da musst du jederzeit in der Lage sein, deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen.


misses-cat

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Deine kinder sind zu weit auseinander so wie du das planst zählen die 12 Monate vor Geburt des 2 kindes


misses-cat

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Oder ich sag es anders arbeitswillig sein, wenn dein AG dich ins bv schickt gut


Andrea6

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Wenn deine Elternzeit am 31.10. 2023 endet hast du aber mehr als 2 Jahre Elternzeit genommen...


MamaausM2

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Wieso soll sich deine Elternzeit automatisch verlängern. Während der Elternzeit brauchst du natürlich nicht arbeiten. Nach der Elternzeit meldest du eine evtl Schwangerschaft deinem Chef und er macht wieder eine Gefährdungsbeurteilung. Corona wird dann sicher kein Grund mehr sein. Aber es ist so wie misses-cat schrieb. Ohne Arbeit kein Einkommen und damit nur die 300€ mindestsatz an Elterngeld für das nächste Kind


Pamo

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Du musst arbeiten, wie es vereinbart wurde, wenn deine Elternzeit beendet ist oder bis ein neues Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.


LiLeJa

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Du hast in der ersten SS ein Beschäftigungsverbot bekommen wegen corona und da meines Wissens nach alle Maßnahmen abgeschafft werden/wurden gibt es kein Grund weshalb du nicht arbeiten gehen könntest. Ich hab während meiner Schwangerschaft ebenfalls im Einzelhandel gearbeitet, also Bäcker, Frischetheke, Kasse, Ware veräumen und es war alles möglich. Bis zu 10kg darfst du heben und bei mir waren die Kisten niemals so schwer, ansonsten kann man das Gewicht ja verringern indem man umpackt. Dein Frauenarzt darf dir nur ein BV geben, wenn deine und die Gesundheit deines Kindes auch ohne zu arbeiten gefährdet ist, ansonsten ist der Arbeitgeber zuständig.


cube

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Weder bist du automatisch weiter in EZ, noch bekommst du automatisch wieder ein BV. Für das BV am Arbeitsplatz ist der AG zuständig. Mit Bekanntgabe der neuen Schwangerschaft bzw. 1. Arbeitstag muss der AG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen u entscheidet dann, ob du ganz normal arbeiten kannst od. eine andere Tätigkeit ausüben kannst/sollst. Heißt: grundsätzlich musst du ab dem 1.11.23 arbeitsfähig und willig sein, d.h. auch, dass Kind 1 so betreut sein muss, dass du deinen Arbeitsvertrag erfüllen könntest. Das ist eh Grundvoraussetzung für ein BV. Möchtest du das nicht, kannst du die aktuelle EZ um das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG verlängern und diese zum neuen MuSchu dann beenden. Hab auch im Kopf, dass sich das neue EG aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt von Kind 2 berechnet. Monate mit 0 Einkommen gehen auch als 0 in die Berechnung ein. Das EG wird also entsprechend geringer sein.


WonderWoman

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in der ez musst du nicht arbeiten. aber wenn deine elternzeit am 31.10. endet musst du ab 1.11. wieder arbeiten denn dann bist du nicht mehr in elternzeit. es sei denn du verlängerst die elternzeit, aber das musst du aktiv tun, automatisch gehst da nichts. ausserdem bekommst du dann nur den mindestsatz elterngeld. über ein erneutes bv entscheidet dein arbeitgeber. corona sollte eigentlich kein grund mehr sein. aber wenn du die elternzeit verlängerst gibt es kein bv. das ist halt das risiko.


Mucksilia

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Hallo, die Elternzeit endet, wie sie beantragt worden ist. Wenn Sie dann wieder schwanger sind, muss der Arbeitgeber schauen, ob er Ihnen ein Beschäftigungsverbot erteilt. Die Frauenärztin ist dafür nicht zuständig. Wenn Sie der Ansicht sind, das Beschäftigungsverbot wird zu Unrecht verwehrt, müssen Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB


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