Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/ selbstständigkeit/ TZ Arbeiten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit/ selbstständigkeit/ TZ Arbeiten

Juli sommer

Hallo, derzeit bin ich bei AG a, 30h plus Ag b, 450€ Basis. Nun beginne ich nebenei eine einjährige Weiterbildung, um mich dann damit selbstständig zu machen. Wir möchten gern ein 3. Kind. Könnte ich dann während meiner elternzeit (2jahre sind angedacht) in meinem bereich der Weiterbildung anfangen während der EZ zu arbeiten um mir einen kundenstamm aufzubauen und danach damit durchzustarten? Ich hoffe das ist jetzt nicht zu kompliziert erklärt. Freundliche grüße


Hallo, ja, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt und Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Liebe Grüße NB


Dojii

Du bist aktuell aber nicht in Elternzeit, richtig? Du darfst während der Elternzeit bis zu 32h pro Woche erwerbstätig sein. Falls du mit deiner Selbstständigkeit Gewinn erzielst, wird dieser mit dem Elterngeld verrechnet (falls du dann noch Elterngeld bekommst). Wenn du die Selbstständigkeit/das Gewerbe erst in der laufenden Elternzeit anmeldest, brauchst du dafür die Erlaubnis deines aktuellen Chefs, du musst ihn also im Voraus darüber informieren.


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