Hallo,
wenn mein Sohn die WiPo hat und ich sie auch schon hatte, darf ich in der akuten Phase als Lehrerin (berufliche Schule) arbeiten gehen? Mein Mann würde das Kind betreuen. Ich denke, es gibt da kein Problem, aber ich wollte mich rückversichern.
Danke!
Mitglied inaktiv - 07.05.2013, 08:18
Antwort auf:
Darf eine Lehrerin arbeiten gehen, wenn das Kind Windpocken hat?
Hallo,
Bundes - Seuchengesetz - (*grusel*)
Sechster Abschnitt
Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen
§ 44
Schulen im Sinne der §§ 45 bis 47 sind alle öffentlichen und privaten, dem allgemeinbildenden und berufsbildenden Unterricht dienenden Schulen.
§ 45
(1) Lehrer, zur Vorbereitung auf den Beruf des Lehrers in Schulen tätige Personen, Schüler, Schulbedienstete und in Schulgebäuden wohnende Personen, die an ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Cholera, Diphtherie, Enteritis infectiosa, Keuchhusten, Krätze, Masern, Meningitis / Encephalitis, Milzbrand, Mumps, Ornithose, Paratyphus, Pest, Pocken, Poliomyelitis, Q-Fieber, Röteln, Scharlach, Shigellenruhr, ansteckungsfähiger Tuberkulose der Atmungsorgane, Tularämie, Typhus abdominalis, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Virushepatitis oder Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen die dem Schulbetrieb dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
(2) Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die dem Schulbetrieb dienenden Räume betreten, Einrichtungen der Schule benutzen oder an Veranstaltungen der Schule teilnehmen.
(3) Für Lehrer, zur Vorbereitung auf den Beruf des Lehrers in Schulen tätige Personen, Schüler, Schulbedienstete und in Schulgebäuden wohnende Personen, in deren Wohngemeinschaft eine Erkrankung oder der Verdacht einer Erkrankung nach Absatz 1 aufgetreten ist, gilt Absatz 2 entsprechend.
Also, auf zum Gesundheitsamt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2013
Antwort auf:
Darf eine Lehrerin arbeiten gehen, wenn das Kind Windpocken hat?
Da es eine Impfung gegen Windpocken gibt, schätze ich mal dass es das eigene Risiko der Eltern ist, ihre Kinder ungeimpft in die Schule zu schicken.
Ansonsten kannst du bei der Schulleitung nachfragen ob die eine spezielle Regelung dazu haben.
von
Pamo
am 07.05.2013, 09:32
Antwort auf:
Darf eine Lehrerin arbeiten gehen, wenn das Kind Windpocken hat?
Die Übertragung der Erreger geschieht nicht über Dritte - also kein Problem.
von
Andrea6
am 07.05.2013, 12:53