Celina872
Guten Tag,
mein Partner und ich möchten Elterngeld Plus beantragen. Dazu möchte ich wöchentlich 15 Stunden arbeiten gehen.
Derzeit bin ich im BV und habe versucht darüber mit meinem Arbeitgeber zu sprechen. Dieser sagte mir, dass ich im Januar (wo ich mit der Arbeit beginnen möchte) auf ihn zukommen soll, da er nicht weiß, was und ob er mir Arbeit anbieten kann. Eine Genehmigung, dass ich mir bei einer anderen Stelle einen Teilzeit Job suchen kann sagte er direkt bekomme ich nicht.
Für uns macht es das jetzt sehr schwierig, da wir wenn ich nicht nebenbei arbeiten kann auch das Elterngeld Plus Modell nicht nehmen können. Darf mein Arbeitgeber mit verbieten mir woanders eine Teilzeitstelle zu suchen und darf er mich auch so lange bis ich im Januar wieder arbeiten möchte hinhalten mit einer Entscheidung? Was kann ich da am besten machen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat, muss er einen wichtigen betrieblichen Grund nachweisen, wenn er die TZ ablehnt. Grds können Sia uch woanders TZ arbeiten, da muss er ebenfalls einen betrieblichen Grund nennen, um dies abzulehnen, zB Mitbewerber. Liebe Grüße NB
Dojii
Wie groß ist denn der Betrieb? Mehr als 15 Mitarbeiter? Ab 15h/Woche hast du dann ein Recht auf Elternteilzeit, das kann der Arbeitgeber nur unter sehr sehr schwierigen Umständen ablehnen und du kannst die Begründung gerichtlich prüfen lassen, wenn du damit nicht einverstanden bist. Wenn er dir keine Stelle geben kann, darf er dir so pauschal auch keine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber mehr verwehren (solange du nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten willst). Dann muss er genau begründen, wieso du nicht bei Arbeitgeber XY anfangen darfst. Klingt für mich wieder mal nach einem Arbeitgeber, der denkt er wäre der König und alles müsste nach seiner Pfeife tanzen. Bedenke auch, wenn du deine Elternteilzeit schriftlich (!) anmeldest, muss dein Arbeitgeber dir innerhalb von vier Wochen schriftlich (!) ablehnen, inkl. Begründung. Verpasst er diese Frist, dann gilt die Elternteilzeit automatisch als genehmigt. Vielleicht wäre es also gut, die Elternteilzeit sofort nach Geburt schon zu beantragen, wenn du weißt wann du wie arbeiten willst und sei es nur, um deinen Arbeitgeber unter Zugzwang zu setzen. Wie gesagt, das alles gilt nur, wenn dein Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Ansonsten kannst du keine der Teilzeitrechte aus dem Elternzeitgesetz nutzen.
Celina872
Danke, für die Rückmeldung!
Der Betrieb hat mittlerweile über 200 Mitarbeiter, da dürfte das kein Problem sein. Das Ganze ist ein Callcenter und die haben momentan kein Projekt, worin die mich schulen könnten, wo ich nur 15h arbeiten könnte. Bin mal gespannt, was daraus noch wird
Hatte schon wegen dem BV totale Probleme mit meinem Arbeitgeber, das nimmt wohl alles nie ein Ende
JakobsMutti
Wie ist denn überhaupt ein BV zustande gekommen?
Pamo
Könnte das BV die Probleme ausgelöst haben? Ging das BV nicht vom AG aus? Welche Gefahr könnte von einem Arbeitsplatz im Callcenter ausgehen? Das scheint mir einer der sichersten Jobs füreine Schwangere.
Celina872
Ich wüsste nicht, was das mit dem Anliegen zu tun haben könnte, aber ich habe ein ärztliches BV bekommen aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft.
Dojii
Leider stellen immer noch viele Ärzte (rechtwidrige) BVs aus, die sich direkt auf den Arbeitsplatz beziehen - das darf allerdings laut Gesetz nur der Arbeitgeber machen. Das stößt dann vielen Arbeitgebern sauer auf. Aber das scheint bei dir nicht der Fall zu sein, solange sich das BV eben nicht direkt auf deine Arbeit bezieht, sondern reine medizinische Gründe hat.
MamaausM2
Mein AG war damals auch pissig, als ich mit einem ind. BV um die Ecke kam. Erst gab es keine Lohnfortzahlung bei AU, dann kein Lohn als das BV griff, bei Beginn des Mutterschutzes kam kein Anteil dazu, später keine Bestätigung der Elternzeit mit Meldung bei der KK (war plötzlich abgemeldet) und die Krönung war, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollte mit Abfindung 2 Gehälter.
Pamo
Wie ging das Ganze bei dir aus?
MamaausM2
Alles über Rechtsanwalt. Habe zum Ende der Elternzeit gekündigt. Das schlimme war echt, dass versucht wurde mit einem Aufhebungsvertrag meine Rechte zu beschränken. Meine Schwiegermutter wollte damals das ich das Angebot annehme. Geldlich gesehen wäre das auch unklug gewesen. 2 Monatsgehälter gegen 6 Gehälter plus Mutterschaftsgeld
MamaausM2
Alles über Rechtsanwalt. Habe zum Ende der Elternzeit gekündigt. Das schlimme war echt, dass versucht wurde mit einem Aufhebungsvertrag meine Rechte zu beschränken. Meine Schwiegermutter wollte damals das ich das Angebot annehme. Geldlich gesehen wäre das auch unklug gewesen. 2 Monatsgehälter gegen 6 Gehälter plus Mutterschaftsgeld
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bekomme noch 3 Monate Elterngeld, Basiselterngeld für 1 Jahr. Wenn ich mir etwas kurzfristig dazu verdienen will, wird dann bei einer geringfügigen Beschäftigung was abgezogen? Wie wäre es mit einer kurzfristigen Beschäftigung? Wie viel Prozent würden wenn abgezogen? Danke und viele Grüße
Guten Tag Frau Bader Am 29.4.19 kam mein Sohn zur Welt Ich beziehe nun Elterngeld Basis für 1 Jahr. Heute hat mich meine Chefin gefragt ob ich nicht auf 450 Euro zuerst mal ab Januar einsteigen möchte und nach einem Jahr wieder Teilzeit. Ich habe bei der Landesbank angerufen dort hieß es nein sonst wird es neu berechnet bzw. abgezogen Gibt ...
Guten Tag, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt jedoch das Elterngeld nur auf ein Jahr auszahlen lassen. Ich bekomme aktuell kein Elterngeld mehr. Ich könnte bei meinem alten Arbeitgeber wieder mit 9 Std wöchentlich beginnen zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mich nun gefragt, ob ich die Elternzeit weiterlaufen lassen möchte oder sie unterbreche ...
Hallo Frau Bader, Ich würde gerne nach der Schwangerschaft in den Bezugsmonaten vom Elterngeld Plus, eine geringfügige Beschäftigung ausführen (ich arbeite in der Pflege und würde gerne ein Wochenende im Monat arbeiten, also ca 15 Std. im Monat ) meine Frage ist, ob dadurch schon das Elterngeld gekürzt wird oder mir eine Steuerrückzahlung droht? ...
Hallo Frau Bader, mein Elterngeld endet laut Bescheid am 30.10.2010, da meine Tochter am 31.10.20 ein Jahr alt wird. Nun möchte ich im November gerne nicht ohne Geld da stehen, denn ich bin alleinerziehend und kann sonst die laufenden Rechnungen nicht zahlen. Ist es erlaubt, dass ich zum 1.10.20 wieder anfange zu arbeiten? freundliche Grüße T ...
Guten Tag Frau Bader, meine Schwester befindet sich derzeit noch im 3.Elternzeitjahr. Die Elternzeit endet anfang September 2023.Da müsste sie dann auch wieder mit der Arbeit anfangen .Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag ,ist aber jetzt schwanger und die Mutterschutzfrist fängt anfang Oktober an . Da sie im 3 Elternzeitjahr aufstockend ...
Hallo! Mein Partner und ich erwarten im Oktober Zwillinge und mein Partner möchte 12 Monate Elternzeit nehmen, dann aber während der Elternzeit ab dem 6. Monat 20 Stunden arbeiten. (ich nehme quasi gar keine Elternzeit, da ich aufgrund meines Studiums nur 300 Euro Elterngeld bekommen würde - auf mein Elterngeld verzichten wir quasi) Nun haben w ...
Hallo Frau Bader, Ich stelle mir die Frage, wie es mit dem Elterngeld aussieht bei folgender Situation: Meine Tochter ist am 09.03.2024 geboren. Ich habe bis 08.2026 Elternzeit beantragt, beginne aber bereits ab 10.03.2024 in Teilzeit wieder bei meiner Arbeitsstelle und ab 08.2026 bin ich wieder Vollzeit angestellt, da ich nur bis 08.03.2025 ...
Hallo, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und mein AG hat gefragt, ob ich nebenbei 8 h pro Woche arbeiten möchte auf Minijob-Basis. Da der Minijob auf das Elterngeld angerechnet wird, würde ich ja dann weniger Elterngeld bekommen plus verdienst aus Minijob (mit Abzügen). welche Möglichkeiten hat man alternativ, ohne das man EG gekürz ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld