Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Hallo Frau Bader, mein Elterngeld endet laut Bescheid am 30.10.2010, da meine Tochter am 31.10.20 ein Jahr alt wird. Nun möchte ich im November gerne nicht ohne Geld da stehen, denn ich bin alleinerziehend und kann sonst die laufenden Rechnungen nicht zahlen. Ist es erlaubt, dass ich zum 1.10.20 wieder anfange zu arbeiten? freundliche Grüße Tamara Mayr

von Tamara Mayr am 06.07.2020, 15:58



Antwort auf: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Hallo, es ist erlaubt, dass Sie arbeiten. Der Lohn wird aber angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2020



Antwort auf: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Alles was du vom 01.10.2020 bis 30.10.2020 verdienst wird mit deinem letzten Elterngeldmonat verrechnet. Da wird taggenau geguckt. Also nicht wirklich empfehlenswert. Wenn du ab 01.10.2020 Vollzeit arbeitest, würdest du sogar den letzten Elterngeldmonat vollständig verlieren.

von Dojii am 06.07.2020, 16:12



Antwort auf: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Das würde heißen, ich kann im November meine Miete nicht zahlen? Ohje...wie soll ich das machen mit 2 kleinen Kindern? Wie ist das denn gedacht? Warum darf ich dann für den Folgemonat kein Geld haben? Ich verstehe es nicht. aber danke für die schnelle Antwort

von Tamara Mayr am 06.07.2020, 16:22



Antwort auf: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Weil man am Anfang entsprechend Geld zurück legen soll. Den da gibt es im 3ten Monat Mutterschaftsgeld und EG gleichzeitig. Du kannst höchstens dem AG oder dem Vermieter die Sachlage schildern und auf Vorschuss bzw Aufschub hoffen. Oder versuchen das Geld zu leihen, sei es Familie, JC oder Bank. Alternativ, splitte den letzten Monat in EG plus bzw lass prüfen ob dir wegen Alleiberziehend nicht 14 Monate EG zustehen. Dann lasse diese beiden Monate in EG plus splitten. Dann sprichst du mit dem AG ob du erst einmal in TZ arbeiten darfst. Vorteil, du hast das halbe EG was du dann weiterhin bekommst plus den anteiligen Verdienst. Wie viel du zuverdienen darfst bevor das EG plus gekürzt wird musst du berechnen. Dazu dann prüfen lassen ob dir kindergeldzuschlag zusteht und Wohngeld. Und die 300 € extra kindergeld würde ich auch zur Seite legen. Dazu mit dem Vater sprechen das er nicht von seinem Recht Gebrauch macht das entsprechend beim Unterhalt zu kürzen. Ist nicht viel, aber evtl hilft es.

von Felica am 06.07.2020, 18:46



Antwort auf: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Sicher, dass das Elterngeld schon zum Anfang eines Lebensmonats kommt? Bei mir kam die letzte Zahlung am Ende des letzten Lebensmonats, für den ich Elterngeld bezogen habe.

von 85kathali am 06.07.2020, 23:20



Antwort auf: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Nein kathie, das ist immer so. EG wird zu Beginn des jeweiligen lebensmonat gezahlt. Das wird seit Jahren kritisch gesehen.

von Felica am 07.07.2020, 00:43



Antwort auf: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Hallo, Eigentlich müsstest du dann in dem Monat Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben, da geht es ja nach Zuflussprinzip. Hat damit jemand Erfahrung? LG luvi

von luvi am 07.07.2020, 11:04



Antwort auf: Elterngeld Ende laut Bescheid am 30.10.20 -darf ich im Okrober arbeiten?

Hallo, Kannst du vielleicht versuchen, dir etwas Geld beiseite zu legen? Sonst arbeitest du, erhältst Gehalt und musst dann einen Monat Elterngeld wieder zurückzahlen. Dann hast du auch kaum mehr zur Verfügung. Evtl. habt ihr auch Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld. Hast du das schon mal prüfen lassen? LG luvi

von luvi am 07.07.2020, 11:08



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