Guten Tag Frau Bader,
meine Schwester befindet sich derzeit noch im 3.Elternzeitjahr.
Die Elternzeit endet anfang September 2023.Da müsste sie dann auch wieder mit der Arbeit anfangen .Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag ,ist aber jetzt schwanger und die Mutterschutzfrist fängt anfang Oktober an .
Da sie im 3 Elternzeitjahr aufstockend bekommen hat,hat sich 2 Jahre das Elterngeld splitten lassen ,ist jetzt die Frage ,wie das Elterngeld in dem Fall berechnet werden würde .
Vielen Dank im Voraus .
Liebe Grüße
von
Tulpe2023
am 16.03.2023, 08:22
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung wenn man 1 Monat arbeiten muss
Hallo,
aus den letzten 12 Mo vor der Geburt.
Monate mit MG und EG bis zum 14. Lebensmonat des vorherigen Kindes kann man ausklammern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2023
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung wenn man 1 Monat arbeiten muss
Auch aus den 12 Monaten vor Geburt. Der Monat Vollzeit fließt in die Berechnung mit ein und wenn sie während den letzten Monaten ihrer EZ nicht gearbeitet hat dann fließen die Monate mit 0€ in Berechnung rein.
von
Suomi
am 16.03.2023, 08:30
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung wenn man 1 Monat arbeiten muss
Wahrscheinlich bekommt sie nur den Mindestsatz von 300 EUR, da sie maximal einen Monate mit Lohn in der Berechnung des neuen Elterngeldes hat.
Die Elternzeit wird nicht ausgeklammert, diese Zeit gilt als Monate mit 0 EUR Einnahmen.
von
Dojii
am 16.03.2023, 08:50