nini80
Hallo Frau Bade, ich bin Lehrerin (noch keine Lebenszeitverbeamtung) und zur Zeit in Elternzeit. Im Januar soll ich an meiner alten Schule wieder anfangen, die von meinem Wohnort relativ weit entfernt ist. Deswegen wollte ich mit 43% wieder beginnen um eine 3 Tage Woche zu haben, damit sich die Pendelei lohnt und die Kinderbetreuung gewährleistet ist. An unserem Wohnort ist sie leider zeitlich sehr beschränkt. Leider siht das meine Rektorin anders und möchte mich mehr als 3 Tage einsetzen und nur in Fächer und Klassen, in die ich mich neu einarbeiten muss. Vorausschauend habe ich meine Elternzeit offiziell bis Juni 2013 verlängert. Nun habe ich ein Angebot eines anderen Arbeitgeber dor 3 Tage in dem Bereich zu arbeiten, den ich gelernt habe. Nun ist die Frage: Darf ich das? Wenn ja wie ist das mit der KK geregelt? Darf ich überhaupt woanders arbeiten? Einen Vesetzungsantrag zum nächsten Schuljahr habe ich bereits gestellt. Vielen Dank Martina
Hallo, ja, wenn der alte AG zustimmt Liebe Grüsse, NB
Bernsteinelfe
Das ist eine Frage für die Frauenbeauftragte am SSA...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich gehe nun mit meinem 2. Kind in die 2. Elternzeit und weiß jetzt schon, dass ich nach 13 Monaten Elternzeit wieder dort anfangen möchte. Wie habe ich mehr Recht in TZ zu arbeiten? Soll ich 3 Jahre Elternzeit einreichen und nach ca. einem Jahr 7 Wochen vorher die Teilzeit ankündigen oder muss er mich "eher" in TZ nehmen wenn ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit bin ich bei meinem Hauptarbeitgeber in Elternzeit. Ich habe mit dessen Genehmigung eine Nebentätigkeit in der Elternzeit begonnen. Nun bin ich erneut schwanger, das Kind wird innerhlab der Elternzeit geboren. Meinem Hauptarbeitgeber habe ich bereits die Unterbrechung der Elternzeit bekannt gegeben und er will ...
Gute Tag Frau Bader, Ich habe ein im August 17 geborenes Kind Gleich nach der Geburt habe ich einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit für 30 Stunden gestellt, befristet auf 24 Monate nach meinen festgelegten und geplanten Wiedereinstieg für den kommenden August 2018. Der Arbeitgeber stimmte zu und der Vertrag wurde so unterschrieben. Leider hat si ...
Hallo, Wollte mal fragen wie das mit dem Urlaub ist in Teilzeit in Elternzeit? Mein AG will mir Teilzeit in Elternzeit geben mit max. 30 Std/ Woche und ohne Mitdeststundenzahl im Monat. Ich darf mir die Zeit und Stundenanzahl selber einteilen (Homeoffice). Wie ist das wenn ich nur Samstag oder Sonntag paar Stunden von zuhause arbeite.... und ic ...
Hallo Frau Bader, Ich habe mir 3 Jahre Elternzeit genommen bin nach einem wieder auf Teilzeit arbeiten gegangen. Nun bin ich wieder schwanger und mein arbeitgeber würde mir direkt ein BV geben wenn ich Ihm das sage. Meine Frage ist würde ich wenn ich ein BV erteilt bekomme mein gehalt trotzdem bekommen? Lg
Guten Tag, ich wurde normalerweise im Januar zu meinem AG zurückkehren in Teilzeit in Elternzeit. Nun hat sich aber ein neuer Job aufgetan, welchen ich gerne annehmen möchte. Mein Wunsch wäre es, dass in Teilzeit in Elternzeit zu tun da ich dennoch jederzeit für mein Kind da sein will es tatsächlich irgendwelche Probleme mit der Kita gibt ...
Guten Tag, ich habe folgende Frage: wir haben uns mit dem Arbeitgeber um die Teilzeitarbeit während der Elternzeit geeinigt. Mir wurde allerdings ein anderes Aufgabespectrum angeboten, das besser zu der Teilzeitarbeit passt, welches ich auch gerne angenommen habe. Allerdings bei der Gestaltung des Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag für die Tei ...
Hallo, ich bin Beamtin beim Land NRW. Ich war bis Ende Juni 21 in Elternzeit von meinem ersten Kind (geb. April 20). Im Juli und August war ich dann Vollzeit arbeiten. Habe dann auf Teilzeit (25 Std pro Woche) runtergestuft. Ich hatte bei der für Personal zuständigen Stelle vorher angefragt wo der Unterschied zwischen normaler Teilzeit und Elternze ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot