Darf der Arbeitgeber b Teilzeit in Elternzeit d Arbeitszeiten komplett bestimmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf der Arbeitgeber b Teilzeit in Elternzeit d Arbeitszeiten komplett bestimmen

Sehr geehrte Frau Bader, anders formuliert, ist es einem Arbeitgeber in einem großen Unternehmen mit vielen Mitarbeitern erlaubt eine Mitarbeiterin bei Teilzeit in der Elternzeit, in meinem Fall bei 20 Stunden in der Woche 3-4 mal einen Spätdienst ausserhalb der Kita Öffnungszeiten zuzumuten ? Habe ich da als Arbeitnehmer Rechte? Natürlich steht im Arbeitsvertrag im Rahmen der Öffnungseiten, diese sind von 10-20 Uhr Danke!

von Sandkasten am 16.05.2017, 22:00



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber b Teilzeit in Elternzeit d Arbeitszeiten komplett bestimmen

Hallo, das ist doch unten schon beantwortet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2017



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber b Teilzeit in Elternzeit d Arbeitszeiten komplett bestimmen

Ja ist es.

von Sternenschnuppe am 16.05.2017, 22:26



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber b Teilzeit in Elternzeit d Arbeitszeiten komplett bestimmen

Er darf dich genau zu den Zeiten einsetzen zu denen Du mal irgendwann bei der Vertragsunterschreibung zugestimmt hast. Elternzeit bedeutet nur, das der AG sich verpflichtet dir den GLEICHEN Job den du vorher hattest freizuhalten. Und entsprechend diesem werden auch die Rahmenbedingungen bei Teilzeit innerhalb der EZ abgestimmt. ABER, Du kannst dir eine Bestätigung vom AG holen das er dir keine anderen Arbeitszeiten geben kann und dann dir mit dessen Zustimmung bei einem anderen AG eine Arbeitsstelle suchen für die EZ. Die dann eben besser zu den Betreuungszeiten passt. Und unter Umständen auch ALG1 bekommen über die Zeit welche Du eben Teilzeit arbeiten könntest.

Mitglied inaktiv - 16.05.2017, 23:15



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