Hallo Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft habe ich zunächst 5 Monate Teilzeit als Werkstudent gearbeitet. In dieser Zeit habe ich keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Dann wurde ich in ein Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen und habe 8 Monate lang in die Versicherung eingezahlt. Vorher habe ich studiert. Vor meinem Studium habe ich bereits 4 Jahre lang Vollzeit gearbeitet (von 2004 bis 2008). In der Zwischenzeit habe ich nie Leistungen in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit ist nun mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, und nach Ende der Elternzeit (bzw. wenn kein Elterngeld mehr gezahlt wird) werde ich arbeitslos sein. Bin ich nun berechtigt, Bezüge zu erhalten? Oder stehe ich dann quasi ohne Geld da? Vielen Dank für ihre Antwort.
von Daeva am 19.08.2013, 21:02