Bescheinigung der Arbeits- und Beschäftigungszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bescheinigung der Arbeits- und Beschäftigungszeit

Wir haben einen Brief bekommen, indem uns erklärt wird, dass mein Mann und ich beide einen Beschäftigungsnachweis für den Kindergarten unserer Tochter erbringen müssen, weil wir die 45-Stunden Betreuung in Anspruch nehmen. Müssen wir das jetzt machen? Eigentlich gehört das ja zum Datenschutz. Die 45-Stunden Betreuung nehmen wir ja schon seit längerem in Anspruch Danke schön!

von Biene503 am 20.01.2014, 14:51



Antwort auf: Bescheinigung der Arbeits- und Beschäftigungszeit

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf einen Ganztagesplatz. Diese werden an die Eltern vergeben, die aufgrund der Tätigkeit den Platz benötigen. Sie müssen das nicht machen, dürfen sich dann aber nicht wundern, wenn Sie den Platz verlieren Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2014



Antwort auf: Bescheinigung der Arbeits- und Beschäftigungszeit

Von wem habt ihr den Brief bekommen? Wer will das wissen,ich meine ihr bezahlt doch den platz oder nicht? Oder ist euer Kind unter zwei? Dann will die kita einen arbeitsnachweis,das ist normal. Denn ansonsten würdet ihr ja den Platz jemanden wegnehmen, der arbeitet. Nur für den Fall, dass iht keiner Arbeit nachgeht. LG anni

Mitglied inaktiv - 20.01.2014, 23:59



Antwort auf: Bescheinigung der Arbeits- und Beschäftigungszeit

Klar, ihr müsst nachweisen dass ihr den Platz aus beruflichen Gründen braucht . Sonst müssten es ja keine 45 Stunden sein. Bei uns wird das regelmäßig überprüft, und das finde ich auch richtig, wenn man bedenkt wie knapp manche Plätze sind und belegt werden von Kindern deren Eltern Zuhause sind.

von Sternenschnuppe am 21.01.2014, 07:48



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