Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und trotzdem keine Ruhe..

Frage: Beschäftigungsverbot und trotzdem keine Ruhe..

Durilchen

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Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich nun an Sie, da ich langsam nicht mehr weiter weiß und mir die ganze Situation körperlich sehr zusetzt, was meine Schwangerschaft leider auch sehr beeinträchtigt. Seit Mitte April bin ich durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden, da der Arbeitsplatz für eine Schwangere ungeeignet war. Meine Schwangerschaft meldete ich bereits Ende März, da ich aufgrund von Komplikationen erstmal Krank geschrieben wurde und nach einer Woche wieder zurückkehrte. Gut aufgenommen wurde meine SW jedoch von Anfang nicht. Nun ist es so, dass wir zur Beginn April einen Vorfall auf Arbeit hatten, wo es für Abmahnungen hagelte, weil die Dokumentation von Medikamenten nicht richtig geführt worden war. Zur meinem Leidwesen habe ich in meinem Dienst diesen Fehler erkennen müssen und habe es gemeldet. Das dieser Tag bereits für mich sehr Nerven aufreibend gewesen war, führte dazu das ich in meinem anschließenden Urlaub von meiner FA krank geschrieben werden musste, bei meiner Rückmeldung aus der Krankheit erfuhr ich dann telefonisch, dass ich ein BV vom Arbeitgeber erhalten habe. Seit dem bin ich im BV. Ende Mai bekam ich eine Abmahnung nach 7 Woche zugestellt, die inhaltlich nicht ganz korrekt war, weswegen ich rechtliche Hilfe in Anspruch nahm und dies nun eigentlich bereue, weil seit dem habe ich gar keine Ruhe mehr. Nervlich bin ich seit dem einfach nur fertig, da inzwischen weitere Briefe kamen und ich auch die Woche sehr kurzfristig zum Personalgespräch gerufen wurde, wo mir 2 Leute gegenüber sitzen würden. Diesen Brief erhielt ich Montag, Dienstag sollte das Gespräch sein. Was mich psy. soweit runter riss, dass ich Montag nur noch geweint habe, mit starker Übelkeit wie auch Übergeben darauf reagierte. Bei Stress reagiere Seit der SW generell sehr schnell mit Erbrechen, was oft mehrmals am Tag passieren kann. Das führte dazu, dass ich Dienstag früh wegen Unterleibsschmerzen in die Notfallssprechstunde meiner FA musste, welche mich fasst schon ins KH schicken wollte, wegen dem Erbrechen. Mit Mühe konnte ich telefonisch das Gespräch abwenden, aber die Führungsebene will in den kommenden Wochen dieses Gespräch führen. Wofür ich mich im Moment einfach nicht in der Lage fühle, da ich eh im Moment schon wegen der Psyche in Behandlung bin, um einige Dinge aufarbeiten zur können. Meine Anwältin riet mir, mich mit den Ärzten auseinander zusetzten, dass diese mich bis zum Mutterschutz krank schreiben sollen. Da aufgrund des BV, welches der Arbeitgeber ausgesprochen hat, weiterhin Personalgespräche von mir verlangt werden könne. Und mit einer Krankmeldung könne dieses insoweit vermieden werden und die weitere Komminkation könnte dann über die Anwältin laufen. Die Krankenkasse meinte das eine Krankmeldung auch im BV möglich sei. Gestern schlug hingegen meine Therapeutin vor, dass ich mit meiner FA reden solle, dass ich ein BV von dieser aus gesundheitlichen Gründen erhalte und nicht in der Lage bin, an irgendwelchen Gesprächen teilzunehmen, aufgrund von Stress etc. Jetzt bin ich ehrlich gesagt komplett verwirrt? Kann der FA jetzt überhaupt noch ein BV aussprechen, obwohl bereits vom Arbeitgeber eins besteht? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dem Gespräch bis zur Geburt meiner Kleinen aus dem Weg gehen zur können, damit endlich etwas Ruhe einkehrt und wir die Schwangerschaft endlich etwas genießen können? Die Schwangerschaft ist aufgrund von Bluthochdruck, Diabetes und Problemen mit der Schilddrüse so schon Risikoreich, daher habe ich große Angst um das Kind :(


Mitglied inaktiv

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Frau Baader antwortet auf solch lange Texte nicht. Meine Antwort: Wer austeilt muss auch einstecken können. Du hast bei der Arbeit Unregelmäßigkeiten aufgedeckt und auf Rückfragen mit dem Anwalt reagiert? Du hast eine Lawine losgetreten, die dich jetzt überrollt? - Auch wenn es unangenehm ist, sollte man sich prinzipiell mit dem AG kooperativ zeigen und helfen, die Dinge wieder in Ordnung zu bringen. Das verlangt die arbeitsvertragliche Treuepflicht, die auch durch eine Schwangerschaft nicht aufgehoben wird.


Himbeere2008

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Frau Bader wird dir nicht antworten, da du bereits von deinem Anwalt vertreten wirst.


Mitglied inaktiv

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Denk daran bei Krankheit gibt es nach 6 Wochen Krankengeld und nicht wie im BV volles Gehalt. Ich würde sagen Augen zu und durch, auch wenn es schwer fällt. Mit Baby kommt noch so manches wo man glaubt man schafft es nicht und dann wird doch alles gut.


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