Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und trotzdem keine Ruhe..

Frage: Beschäftigungsverbot und trotzdem keine Ruhe..

Durilchen

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich nun an Sie, da ich langsam nicht mehr weiter weiß und mir die ganze Situation körperlich sehr zusetzt, was meine Schwangerschaft leider auch sehr beeinträchtigt. Seit Mitte April bin ich durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden, da der Arbeitsplatz für eine Schwangere ungeeignet war. Meine Schwangerschaft meldete ich bereits Ende März, da ich aufgrund von Komplikationen erstmal Krank geschrieben wurde und nach einer Woche wieder zurückkehrte. Gut aufgenommen wurde meine SW jedoch von Anfang nicht. Nun ist es so, dass wir zur Beginn April einen Vorfall auf Arbeit hatten, wo es für Abmahnungen hagelte, weil die Dokumentation von Medikamenten nicht richtig geführt worden war. Zur meinem Leidwesen habe ich in meinem Dienst diesen Fehler erkennen müssen und habe es gemeldet. Das dieser Tag bereits für mich sehr Nerven aufreibend gewesen war, führte dazu das ich in meinem anschließenden Urlaub von meiner FA krank geschrieben werden musste, bei meiner Rückmeldung aus der Krankheit erfuhr ich dann telefonisch, dass ich ein BV vom Arbeitgeber erhalten habe. Seit dem bin ich im BV. Ende Mai bekam ich eine Abmahnung nach 7 Woche zugestellt, die inhaltlich nicht ganz korrekt war, weswegen ich rechtliche Hilfe in Anspruch nahm und dies nun eigentlich bereue, weil seit dem habe ich gar keine Ruhe mehr. Nervlich bin ich seit dem einfach nur fertig, da inzwischen weitere Briefe kamen und ich auch die Woche sehr kurzfristig zum Personalgespräch gerufen wurde, wo mir 2 Leute gegenüber sitzen würden. Diesen Brief erhielt ich Montag, Dienstag sollte das Gespräch sein. Was mich psy. soweit runter riss, dass ich Montag nur noch geweint habe, mit starker Übelkeit wie auch Übergeben darauf reagierte. Bei Stress reagiere Seit der SW generell sehr schnell mit Erbrechen, was oft mehrmals am Tag passieren kann. Das führte dazu, dass ich Dienstag früh wegen Unterleibsschmerzen in die Notfallssprechstunde meiner FA musste, welche mich fasst schon ins KH schicken wollte, wegen dem Erbrechen. Mit Mühe konnte ich telefonisch das Gespräch abwenden, aber die Führungsebene will in den kommenden Wochen dieses Gespräch führen. Wofür ich mich im Moment einfach nicht in der Lage fühle, da ich eh im Moment schon wegen der Psyche in Behandlung bin, um einige Dinge aufarbeiten zur können. Meine Anwältin riet mir, mich mit den Ärzten auseinander zusetzten, dass diese mich bis zum Mutterschutz krank schreiben sollen. Da aufgrund des BV, welches der Arbeitgeber ausgesprochen hat, weiterhin Personalgespräche von mir verlangt werden könne. Und mit einer Krankmeldung könne dieses insoweit vermieden werden und die weitere Komminkation könnte dann über die Anwältin laufen. Die Krankenkasse meinte das eine Krankmeldung auch im BV möglich sei. Gestern schlug hingegen meine Therapeutin vor, dass ich mit meiner FA reden solle, dass ich ein BV von dieser aus gesundheitlichen Gründen erhalte und nicht in der Lage bin, an irgendwelchen Gesprächen teilzunehmen, aufgrund von Stress etc. Jetzt bin ich ehrlich gesagt komplett verwirrt? Kann der FA jetzt überhaupt noch ein BV aussprechen, obwohl bereits vom Arbeitgeber eins besteht? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dem Gespräch bis zur Geburt meiner Kleinen aus dem Weg gehen zur können, damit endlich etwas Ruhe einkehrt und wir die Schwangerschaft endlich etwas genießen können? Die Schwangerschaft ist aufgrund von Bluthochdruck, Diabetes und Problemen mit der Schilddrüse so schon Risikoreich, daher habe ich große Angst um das Kind :(


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Frau Baader antwortet auf solch lange Texte nicht. Meine Antwort: Wer austeilt muss auch einstecken können. Du hast bei der Arbeit Unregelmäßigkeiten aufgedeckt und auf Rückfragen mit dem Anwalt reagiert? Du hast eine Lawine losgetreten, die dich jetzt überrollt? - Auch wenn es unangenehm ist, sollte man sich prinzipiell mit dem AG kooperativ zeigen und helfen, die Dinge wieder in Ordnung zu bringen. Das verlangt die arbeitsvertragliche Treuepflicht, die auch durch eine Schwangerschaft nicht aufgehoben wird.


Himbeere2008

Beitrag melden

Frau Bader wird dir nicht antworten, da du bereits von deinem Anwalt vertreten wirst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Denk daran bei Krankheit gibt es nach 6 Wochen Krankengeld und nicht wie im BV volles Gehalt. Ich würde sagen Augen zu und durch, auch wenn es schwer fällt. Mit Baby kommt noch so manches wo man glaubt man schafft es nicht und dann wird doch alles gut.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Sehr geehrte Frau Bader,   mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.  Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...