Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Elterngeldes in Elternzeit

Frage: Berechnung des Elterngeldes in Elternzeit

JeCh

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage. Ich blick nicht mehr durch und brauche Hilfe. Ich befinde mich derzeit im 2. Jahr der Elternzeit und werde am 18.10.2015 mein zweites Kind entbinden. Ich werde meine Elternzeit vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes beenden. Nun die Frage wie setzt sich mein neues Elterngeld zusammen. Ich habe zwei 450€ Jobs, davon reiche ich die Verdienstbescheinigungen ein, das ist klar. Und ab da wird es schwierig. Mein jetziges Elterngeld habe ich nach einem halben Jahr splitten lassen sodass ich im Juli das letzte mal Elterngeld in Höhe von 376€ erhalten habe. Wie wird das letzte Elterngeld an das neue angerechnet? Mit 376€ bis Juli oder mit dem doppeltem Satz bis Januar da meine erste Tochter von Januar 2014 ist? Wird Betreuungsgeld und Kindergeld auch im neuem Elterngeld berücksichigt? Und wird das Mutterschutzgeld 6 Wochen vor Entbindung mit einberechnet? Vielen Dank. Liebe und verzweifelte Grüße Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt das Einkommen der letzten 12 Mo vor der Geburt - auch mit Minijobs. Ausgeklammert werden Monate, in den Sie EG (Grundbetrag) o MG erhalten haben. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Deine erste Tochter ist im Jan 2014 geboren? Und das zweite kommt im Oktober 2015? Dann zählt für das neue Elterngeld das Einkommen von Februar 2015 bis August 2015. Das Elterngeld für deine Tochter spielt da keine Rolle. Da das nicht 12 Monate sind (nur 7), kommen noch weitere 5 Monate aus der Zeit von vor deinem 1. Kind hinzu. Gruß Sabine


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