Guten Abend Frau Bender, ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können! Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld wenn eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung / Pensionskasse besteht. Mein Arbeitgeber überweist jeden Monat von meinem Nettogehalt 200 € direkt an die Versicherung. Der Auszahlungsbetrag den ich monatlich erhalte liegt somit 200 € unter meinem Nettoverdienst. Nun hat mein AG zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld den niedrigeren Auszahlungsbetrag zu Grunde gelegt, nicht aber den (laut Gehaltsabrechnung ausgewiesenen) Nettoverdienst - ist dies korrekt? Meines Erachtens müsste Grundlage zur Berechnung mein Nettoverdienst sein, oder? Vielleicht wäre folgendes noch wichtig zu erwähnen: • die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge auf AG-Seite durch den Abschluss der Direktversicherung (Beitrag verminder steuerpflichtiges Bruttoeinkommen) sind als AG Zuschuss in die Direktversicherung geflossen • seit dem Beginn meines Mutterschutzes wurden KEINE Beiträge mehr an die Direktversicherung gezahlt Ich danke schon jetzt für Ihre Hilfe! Beste Grüße Pilz.Pelz =)
von Pilz.pelz am 27.10.2017, 20:35