Frage:
Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Guten Tag,
ich lese immer wieder, dass zur Berechnung des Mutterschaftsgeld das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate vor Eintritt des Mutterschutz ausschlaggebend ist.
Bei mir ist es nun so, dass ich in diesen 3 Monaten noch in Vollzeit gearbeitet habe- und erst im Monat des Eintritts in den Mutterschutz auf 50% reduziert wurde.
Im Ermittlungsschreiben meines Arbeitsgebers wurden jetzt allerdings die letzten 3 Monate ebenfalls mit dem verminderten Gehalt der 50% Stelle berechnet.
Ist das rechtlich zulässig, wenn ich doch im Bemessungszeitraum eigentlich das doppelte verdient habe?
Ich freue mich über eine Rückmeldung
von
wallabee123
am 01.02.2022, 14:53
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Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Hallo,
das ist richtig, Sie würden ja sonst mehr bekommen als ohne Mutterschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2022
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Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Du erhältst teilzeitlohn im Mutterschutz. Die 3 Monate gelten nur, wenn man schwankende Zahlungen hat wegen schichtzulagen etc. Bei fixgehalt zählt das was weiterlaufen würde ohne Mutterschutz.
von
mellomania
am 01.02.2022, 15:08
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Grundsätzlich gelten die 3 Monate für dem Monat in dem der Muschu beginnt - wenn sich allerdings innerhalb der 3 Monate oder im Beginnmonat selbst eine dauerhafte Änderung ergibt, wird die entsprechend berücksichtigt. Warum solltest du im Muschu mehr bekommen als dir (ohne Muschu) zustehen würde?
von
KielSprotte
am 01.02.2022, 20:07
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Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Dass es berücksichtigt wird und dann mit reingerechnet wird, kann ich verstehen und das ergibt Sinn. Aber, dass im Zeitraum der letzten 3 Monate auf der Erklärung quasi das Teilzeitgehalt steht, obwohl ich zu der Zeit Vollzeitgehalt hatte, macht keinen Sinn.
Also obwohl ich Oktober, November und Dezember quasi doppelt so viel hatte, steht da jetzt nur der halbe Betrag, nachdem das Mutterschaftsgeld dann auch ermittelt wurde....
von
wallabee123
am 01.02.2022, 20:39
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Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Es ist eine dauerhafte Änderung der Bezüge. Daher erhält du das, was ohne Mutterschutz weiterlaufen würde. Du würdest bevorzugt, wenn du mehr bekommen würdest. Und das darf nicht sein. Warum bist du überhaupt in tz runter? War nicht klug gerade jetzt fürs nutterschaftsgeld
von
mellomania
am 01.02.2022, 21:23
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Schaue ins Mutterschutz Gesetz Paragraf 21
.....
(4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar
1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.
.....
Mitglied inaktiv - 01.02.2022, 21:27
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Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Genau darum geht es. Im Berechnungszeitraum ist die Änderung noch nicht eingetreten, sondern erst danach.
Von daher dürfte dies noch nicht für die vergangenen Monate so aufgelistet sein, auch wenn es der Berechnung zu Grunde liegt. Das ergibt keinen Sinn.. Ich habe jetzt einen Nachweis auf dem ein Gehaltsbezug steht, der nicht korrekt ist und das ärgert mich.
Kann es leider wrst morgen mit der Personalabteilung klären und wollte vorab Meinungen dazu hören.
Ps: ich bin nicht freiwillig runter, die VZ war befristet bis 31.12. Mir wurde immer wieder versprochen dass ich die unbefristete VZ bekomme, aber versprechen sind eben nur Worte.
Danke für alle Antworten!
von
wallabee123
am 02.02.2022, 09:17
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Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Es zählt das was jetzt ohne Mutterschutz weiterlaufen würde. Da es eine dauerhafte Änderung ist. Daher läuft der Mutterschutz in teilzeit
von
mellomania
am 02.02.2022, 13:39
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld- Arbeitgeberanteil
Ohne Schwangerschaft würdest du auch nur Teilzeit arbeiten... Deshalb zählt das Teilzeit Gehalt. Du hättest dann ja einen finanziellen Vorteil
Mitglied inaktiv - 03.02.2022, 11:26