wallabee123
Guten Tag, ich lese immer wieder, dass zur Berechnung des Mutterschaftsgeld das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate vor Eintritt des Mutterschutz ausschlaggebend ist. Bei mir ist es nun so, dass ich in diesen 3 Monaten noch in Vollzeit gearbeitet habe- und erst im Monat des Eintritts in den Mutterschutz auf 50% reduziert wurde. Im Ermittlungsschreiben meines Arbeitsgebers wurden jetzt allerdings die letzten 3 Monate ebenfalls mit dem verminderten Gehalt der 50% Stelle berechnet. Ist das rechtlich zulässig, wenn ich doch im Bemessungszeitraum eigentlich das doppelte verdient habe? Ich freue mich über eine Rückmeldung
Hallo, das ist richtig, Sie würden ja sonst mehr bekommen als ohne Mutterschutz. Liebe Grüße NB
mellomania
Du erhältst teilzeitlohn im Mutterschutz. Die 3 Monate gelten nur, wenn man schwankende Zahlungen hat wegen schichtzulagen etc. Bei fixgehalt zählt das was weiterlaufen würde ohne Mutterschutz.
KielSprotte
Grundsätzlich gelten die 3 Monate für dem Monat in dem der Muschu beginnt - wenn sich allerdings innerhalb der 3 Monate oder im Beginnmonat selbst eine dauerhafte Änderung ergibt, wird die entsprechend berücksichtigt. Warum solltest du im Muschu mehr bekommen als dir (ohne Muschu) zustehen würde?
wallabee123
Dass es berücksichtigt wird und dann mit reingerechnet wird, kann ich verstehen und das ergibt Sinn. Aber, dass im Zeitraum der letzten 3 Monate auf der Erklärung quasi das Teilzeitgehalt steht, obwohl ich zu der Zeit Vollzeitgehalt hatte, macht keinen Sinn. Also obwohl ich Oktober, November und Dezember quasi doppelt so viel hatte, steht da jetzt nur der halbe Betrag, nachdem das Mutterschaftsgeld dann auch ermittelt wurde....
mellomania
Es ist eine dauerhafte Änderung der Bezüge. Daher erhält du das, was ohne Mutterschutz weiterlaufen würde. Du würdest bevorzugt, wenn du mehr bekommen würdest. Und das darf nicht sein. Warum bist du überhaupt in tz runter? War nicht klug gerade jetzt fürs nutterschaftsgeld
Mitglied inaktiv
Schaue ins Mutterschutz Gesetz Paragraf 21 ..... (4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird, 2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird. .....
wallabee123
Genau darum geht es. Im Berechnungszeitraum ist die Änderung noch nicht eingetreten, sondern erst danach. Von daher dürfte dies noch nicht für die vergangenen Monate so aufgelistet sein, auch wenn es der Berechnung zu Grunde liegt. Das ergibt keinen Sinn.. Ich habe jetzt einen Nachweis auf dem ein Gehaltsbezug steht, der nicht korrekt ist und das ärgert mich. Kann es leider wrst morgen mit der Personalabteilung klären und wollte vorab Meinungen dazu hören. Ps: ich bin nicht freiwillig runter, die VZ war befristet bis 31.12. Mir wurde immer wieder versprochen dass ich die unbefristete VZ bekomme, aber versprechen sind eben nur Worte. Danke für alle Antworten!
mellomania
Es zählt das was jetzt ohne Mutterschutz weiterlaufen würde. Da es eine dauerhafte Änderung ist. Daher läuft der Mutterschutz in teilzeit
Mitglied inaktiv
Ohne Schwangerschaft würdest du auch nur Teilzeit arbeiten... Deshalb zählt das Teilzeit Gehalt. Du hättest dann ja einen finanziellen Vorteil
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in Elternzeit meines 2 Kindes und glaube, dass mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld falsch berechnet hat. Meine Mutterschutzfrist begann am 08.10.2022 davor war ich in Elternzeit, die eigentlich noch bis November angehalten hätte. Diese Elternzeit meines ersten Kindes habe ich aber vo ...
Guten Tag, Ich bin derzeit schwanger, mein Kind kommt voraussichtlich im September zur Welt. Auf der Arbeit bekommen wir ab Juni eine Lohnerhöhung um 5, 32 % für alle. Wird diese Erhöhung noch berücksichtigt für das Elterngeld bzw. sollte diese berücksichtigt werden? Die Ankündigung für diese Erhöhung kamm bereits am Anfang des Jahres. V ...
Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit und überlege meine Elternzeit bis zum 3. Geburtstag meines Kindes (wäre kommendes Frühjahr) zu verlängern, also voll auszuschöpfen. Arbeiten während der EZ ist aktuell nicht geplant. Meine Frage ist: Aus welchen Gehältern errechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, falls ich dieses Ja ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute verspätet die vorläufige Festsetzung meines Mutterschaftsgeldes von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich habe einen Tag vor meinem jetzigen Mutterschutz meine aktuelle Elternzeit gekündigten. In der Elternzeit habe ich 20% bei meinem Arbeitgeber gearbeitet- von Januar - September 2023. Dann war ich wieder ...
Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren