Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld

Hallo. Mein Mutterschutz beginnt am 29.09.22 . Wie wird die Höhe des Mutterschaftsgeldes berechnet? Bemessungszeitraum sind doch die letzten 3 Monate? Werden dann die Monate Juni, Juli, Aug. oder die Monate Juli , Augs, Sept. dafür genommen? Habe nämlich Bis Ende August TZ-Gehalt bekommen und jetzt für den September wird mein altes VZ- Gehalt gezahlt, da meine EZ und mein TZ-Vertrag ausläuft. Danke !!

von InaMeisss am 30.08.2022, 12:15



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld

Hallo, wenn Sie zu Beginn des Modellschutzes die Elternzeit beendet haben, lebt automatisch der alte Vertrag wieder auf und sie halten Mutterschaftsgeld in Höhe des alten Vollzeitlohnes. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2022



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld

Wie lange hast du Elternzeit. Hast du zum neuen Mutterschutz beendet? Dann zählt das mit den drei Monaten nicht und du erhältst nach Vollzeit das Mutterschaftsgeld

Mitglied inaktiv - 30.08.2022, 12:19



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld

Meine Elternzeit geht noch bis zum 31.08. Ab dem 1. Sept. Fange ich wieder mit VZ an bis zum Mutterschutz (29.09).

von InaMeisss am 30.08.2022, 12:36



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld

Ganz klar. Ich bleibe bei meiner Aussage... Dein Vollzeit Vertrag gilt

Mitglied inaktiv - 30.08.2022, 15:28



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld

Gibt es irgendwo einen Paragraphen etc. wo das festgelegt ist, weil meine Arbeitstelle meinte heute , dass der Bemessungszeitraum Juni, Juli, August ist und das wäre nur mein TZ Gehalt

von InaMeisss am 30.08.2022, 18:10



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld

Lies dir das Mutterschutzgesetz Paragraph 21.... Du hast eine dauerhafte Änderung und dann gilt das nicht

Mitglied inaktiv - 30.08.2022, 18:44



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld

Danke!!

von InaMeisss am 30.08.2022, 19:45



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