Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeberzuschuss

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeberzuschuss

Sehr geehrte Frau Bader, meine gesetzliche Mutterschutzfrist hat am 30.07.2017 begonnen. Bis Juni 2017 war ich Teilzeitbeschäftigte gemäß Teilzeitvereinbarung. Ab Juli 2017 bin ich wieder Vollzeitbeschäftigte und erhalte knapp das doppelte Gehalt. Mein AG teilte mir nun mit, dass sich das höhere Juli-Gehalt NICHT auf die Berechnung des Mutterschutzgeldes auswirkt, sondern nur volle Monate (Beginn Mutterschutz: 30.07.2017). Wenn mein gesetzlicher Mutterschutz also ab dem 01.08.2017 begonnen hätte, würde der Juli mitgezählt werden. So sollen nur die Monate April, Mai und Juni für die Berechnung zählen und ausschlaggebend sein. Ich habe Zweifel an der Berechnung. Ich habe ja das erhöhte Juli-Entgelt in Vollzeit bis zum 29. Juli 2017 erhalten. Wenn möglich unter der Benennung der entsprechenden Rechtsgrundlage. Vielen Dank und einen schönen Tag! Vicky167

von Vicky167 am 17.08.2017, 10:16



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeberzuschuss

Die Aussage deines Arbeitgebers ist komplett falsch. In deinem Fall ist das Vollzeit-Entgelt Grundlage für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Zu finden ist diese Regelung in § 14 MuSchuG (Mutterschutzgesetz), Abs. 1. Hier der entsprechende Wortlaut: "...Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen..."

von chrissicat am 17.08.2017, 21:48



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wer zahlt den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Liebe Frau Bader, die Frage klingt vielleicht merkwürdig, weil er ja eigentlich schon Arbeitgeberzuschuss heißt, aber ich wollte mich trotzdem erkundigen, wer diesen Zuschuss tatsächlich zahlt. Muss der Arbeitgeber dafür aufkommen, selbst wenn es sich um einen kleinen privaten Betrieb handelt oder läuft dies dann über Umlagen oder Versicherungen d...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld zweites Kind

Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind wurde am 1.9.2016 geboren und meine Elternzeit lief eigentlich bis zum 31.8.2019. Jedoch habe ich diese zum 14.8.2019 beendet, da am 15.8.2019 der Mutterschutz für mein zweites Baby begann. Während meiner Elternzeit habe ich auf 450€ bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Hierfür besteht eine Zusatzvereinbar...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld nach Krankengeldbezug

Hallo Frau Bader, ich gehe Mitte Dezember in Mutterschutz. Ab Ende November werde ich voraussichtlich Krankengeld beziehen (AU wegen Schwangerschaft). Bekomme ich trotzdem den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Aufgrund der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich zuvor nur wenige Monate gearbeitet (seit September 2019). Gehal...


Welcher Paragraf bei Berechnung Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und habe während dieser eine Teilzeitbeschäftigung bei meinem Arbeitgeber beantragt und gehe dieser auch nach. Nun bin ich erneut schwanger und mein Mutterschutz würde am 22.03.2020 beginnen. Um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, werde ich die Elternzeit dann zum 21.03.2020 vorzeitig...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld wenn Teilzeit während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Kind 1 wurde im Mai 2019 geboren. Kind 2 kommt voraussichtlich im Juni 2020. Vor Kind 1 war ich vollzeit tätig, seitdem es da ist, bin ich in Elternzeit (EG Plus Bezug) und arbeite seit Oktober letzten Jahres Teilzeit beim selben AG. Diese teilzeit Beschäftigung ist zunächst bis September 2020 befristet (je nachdem ob sic...


Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Anfang April 2017 unser erstes Kind bekommen und Elternzeit bis Anfang April 2020 genommen. Während der Elternzeit habe ich ab Oktober 2018 in Teilzeit gearbeitet. Mitte April 2020 begann nun die vorgeburtliche Mutterschutzfrist für unser zweites Kind. Meine erste Elternzeit endete eine Woche vor Beginn des Mutte...


Anrecht auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Hallo! Ich bin derzeit in Elternzeit, welche ich bis zum 20.05.2022 verlängert habe, da ich ab dem 21.05.2022 wieder in Mutterschutz mit dem 2. Kind bin. Ich habe in dieser Zeit nicht in TZ gearbeitet, habe ich dennoch ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen lieben Dank Supercricket


Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine kurze Frage bezüglich dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich habe vor zwei Wochen mit dem zweiten Kind entbunden. Um in den Mutterschutz zu gehen, habe ich dazu die Elternzeit für mein erstes Kind vorzeitig beendet. Aktuell bin ich also im Mutterschutz und habe bereits von der Krankenkasse m...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u...


Bekomme ich Arbeitgeberzuschuss zu Mutterschaftsgeld für zweite Kind?

Guten Tag Frau Bader, Vor der Geburt erster Kind habe ich in Teilzeit gearbeitet. Mein erstes Kind ist geboren 2022.02, ich habe Elternzeit 2 Jahre und Elterngeld für 1 Jahre genommen. Jetzt Ich bin wieder schwanger ET 2023.08 und habe schön vorzeitig mein Elternzeit beendet. Wegen beginn der neuen Mutterschutzfrist. Wird dann der Arbeitg...