Hallo, ich war 3 jahre in Elternzeit zeit und arbeite seit 2 wohen wieder. Jetzt bin ich wieder in der 4 woche schwanger was noch keiner weiss. Bei meinem ersten sohn hatte ich im 4 monat ein beschäftigungsverbot bekommen. Wie ist es jetzt wenn ich wieder nur 3 monate arbeite und beschäftigungsverbot bekomme. Habe ich ein recht auf elterngeld? Oder nur wenn man 1 jahr gearbeitet hat?
von
Selline
am 23.04.2016, 05:53
Antwort auf:
bekomme ich Elterngeld auch nur nach 1 Monat arbeiten?
Hallo,
klar!
Das EG berechnet sich nach den letzten 12 Mo. - jeder gearbeitete Monat bringt da was (auch im BV)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2016
Antwort auf:
bekomme ich Elterngeld auch nur nach 1 Monat arbeiten?
BV zählt als "Arbeit". Zur Berechnung Elterngeld werden die letzten 12 Monate Einkommen herangezogen (vor Beginn Mutterschutz). Du wirst also ein paar Nullrunden in der Berechnung haben wegen dem 2 Elternzeitjahr von Kind 1. Die Monate unter einem möglichen BV fließen ganz normal in die Berechnung ein.
Mitglied inaktiv - 23.04.2016, 12:51
Antwort auf:
bekomme ich Elterngeld auch nur nach 1 Monat arbeiten?
Korrigiere - wegen dem 3 Elternzeitjahr.
Mitglied inaktiv - 23.04.2016, 12:51