Frage:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Hallo :)
ich bin 33, ein Kind (21 Monate).
Meine Kleine geht schon seit 6 Monaten in einen staatlichen Ganztagskindergarten (obwohl ich sie immer nur von 8.30 - 14 Uhr dort lasse) und ich gehe Teilzeit 25 Stunden -Woche arbeiten.
Was steht mir zu, wenn ich mich trenne von meinem "Freund" wenn ich ihn noch so nennen kann.
Nehmen wir mal an ich verdiene Netto 900 € + Kindergeld 184 € + Unterhalt sind bestimmt dann so 250 € (laut Düsseldorfer Tabelle)
Wohnung würde warm 450 € kosten + Auto + Telefon + Handy + einen Kredit abzahlen + Kindergartengebühr?
Da bleibt ja nix mehr übrig...
von
Teddy80
am 22.02.2014, 19:24
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Hallo,
bis das Kind drei ist, können Sie für sich und das Kind Unterhalt bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2014
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Bis das Kind 3 ist auch Betreuungsunterhalt. Also die Differenz zum alten Einkommen.
Ist ein Ganztagsplatz vorhanden kannst Du ja aber auch Deine Stunden aufstocken.
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2014, 19:28
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Nee aufstocken werde ich nicht tun, da ich ja von meiner Tochter dann gar nix mehr hab. Ich hab ja kein Kind bekommen um es im Kindergarten vergammeln zu lassen und sehe ich auch nicht ein, da ich ja nicht mal meine Elternzeit ausgenutzt habe und dem Staat auch nicht wirklich auf der Tasche liege. Andere Mamas sind so faul und gehen nicht arbeiten obwohl sie könnten und kriegen alles gezahlt. Würde ich keine Zuschüsse bekommen?
von
Teddy80
am 22.02.2014, 19:41
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Nicht mit einem vorhandenen Ganztagsplatz.
Wie lange könnte sie denn bleiben ?
Du kannst von Deinem Ex aber die Differenz zum Vollzeitlohn fordern, vielleicht kann er es ja zahlen.
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2014, 19:51
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Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
nach diesem rechner hier würden mir doch um die 328 euro zustehen
http://www.forium.de/alg2/input_1
von
Teddy80
am 22.02.2014, 20:00
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Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Drüben schreibst Du doch der Vater verdient ordentlich, wieso soll da der Staat einspringen ?
Und ALG 2 ist für Notlagen wenn es nicht anders geht.
Ganztagsplatz haben und nicht nutzen ist keine Notlage.
Ohne Frage, Du kannst das machen, jeder möchte gerne viel Zeit mit seinem Kind verbringen, aber das muss man sich eben leisten können.
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2014, 20:15
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Und bekommst nix.
Was hast Du denn angegeben ?
Kindergeld und Unterhalt sind Einkommen. Und Dein Einkommen auch.
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2014, 20:20
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Wieso belegt man dann einen ganztagesplatz im kiga...wenn das kind eh nicht so lang dort vergammeln soll??? Andere Familien wären froh einen zu bekommen...sorry aber dein Verhalten geht garnicht. Und da der Papa gut verdient springt der Staat eh nicht ein denn der wird dann erstmal zu Kasse gebeten...auch für dich! Andere stocken dann lieber ihre Stunden auf als vom Ex oder Staat abhängig zu sein...
von
CKEL0410
am 22.02.2014, 20:41
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Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
erstens darf ich den blöden kitaplatz noch nicht runter setzen da die kleine erst 21 monate ist und unter 2 jährige können nur einen vollzeitplatz haben bzw besetzen (zumindest hier bei dem städtischen kiga in duisburg wo ich bin) also kann ich erst in 3 monaten den kiga platz auf 30 stunden setzen wie ich das eh vorhabe weil ich ja 25 stunden woche arbeiten gehe und ich hab meinen arbeitgeber schon gefragt hochsetzen gehts nicht mit den stunden könnte dann nur kündigen...
von
Teddy80
am 22.02.2014, 20:53
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Bist du noch in elternzeit? Wieviel stunden hast du denn vorher gearbeitet?
von
CKEL0410
am 22.02.2014, 21:41
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
vorher 40 stunden vollzeit und ich hab nur 1 jahr elternzeit genommen und arbeite jetzt auch nicht bei meinem alten arbeitgeber weil der mir erst gar keine teilzeit geben wollte und hab seit november was ganz neues in der stadt wo ich wohne und der kiga ist und vorher hab ich zwei städte weiter vollzeit gearbeitet
von
Teddy80
am 22.02.2014, 23:01
Antwort auf:
Bald Alleinerziehende- was steht mir zu ?
Dann bist Du ja aber bemüht.
So wie ich Ralph drüben verstanden habe steht dir doch was zu, weil Du durch die Arbet Freibeträge hast.
Du schreibst selbst der. Vater ist zahlungsfähig und somit ist er dafür zuständig.
Würde ihm die Differenz zu Deinem alten Lohn nennen, welche. Du wegen des Kindes nun nicht mehr hast und dann kann er aussuchen ob er das freiwillig zahlt oder Du zum Amt gehst und er sich da nackig macht.
Denn auch die werden prüfen ob er es zahlen kann und dann muss er da alles vorlegen !
von
Sternenschnuppe
am 23.02.2014, 08:42