Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Als ich mit meiner Tochter schwanger war hab ich aufgrund der langen Pendlerzeit ( Ca 2-3 Std pro Strecke )und vorausgegangener Fehlgeburten relativ früh ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun endet meine 24-monatige Elternzeit zum 5.4 Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde schon 3 Monate später beginnen also am 11.7 Da mein AG obwohl es ein deutschlandweiter Konzern ist mir keine Stelle in der Nähe anbieten kann würde ich wohl wieder ein BV für die lange Pendlerzeit bekommen. Wie sieht es rechtlich aus.. ? Wenn ich das BV jetzt ausgestellt bekomme bekomme ich dann mein altes Gehalt direkt ab 5.4 ? Oder muss ich zuvor einen Tag ins Büro fahren damit der Arbeitsvertrag wieder auflebt ? Irgendwie muss ich ja schauen das ich die 3 Monate über die Runden komme alternativ wäre sicher ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung möglich um die 3 Monate zu finanzieren was ich selbstverständlich eigentlich nicht möchte ..
Wie muss / sollte ich also weiter vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen
von
JessyF
am 02.02.2017, 10:16
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BV - erneute Schwangerschaft
Hallo,
Pendlerzeiten und auch Fehlgeburten sind kein Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Wenn die Gefahr einer weiteren Fehlgeburt besteht, muss der Arbeitgeber eine AU ausstellen.
Ab 2017 wird dies auch strenger gehandhabt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2017
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BV - erneute Schwangerschaft
du wirst kein bv bekommen, nur weil es bei der ersten schwangerschaft so war. dein AG ist verpflichtet, dir einen arbeitsplatz zu geben, der ohne gefahr ist. und lange pendelzeiten, sorry, sind definitiv KEINE Gefahr. für was? du teilst ihm die schwangerschaft mit und gehts normal in Mutterschtz später. jede schwangerschaft ist anders. das gesetzt sieht daher vor, dass der AG eine gefährdungsbeurteilung machen muss. rein pendeln ist definitv kein bv grund. lächerlich, sorry..
von
mellomania
am 02.02.2017, 10:37
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BV - erneute Schwangerschaft
Wieso Pendelzeit ? Wohnst Du so weit weg ?
Dann war das erste BV schon nicht legal.
von
Sternenschnuppe
am 02.02.2017, 10:45
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BV - erneute Schwangerschaft
Warum die große Entfernung? Selber geschaffen? Dann ist es sowieso Pech.
Muss auch 150 km fahren, dass war auch kein Grund für ein BV, warum auch.
Evtl kann die Zeit mit Resturlaub, falls vorhanden und neuem Urlaub überbrückt werden, ansonsten die EZ verlängern bis zum neuen Mutterschutz.
Aber nicht von einem BV ausgehen. Gibt es eine Kinderbetreuung?
von
sternenfee75
am 02.02.2017, 11:40
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BV - erneute Schwangerschaft
Anfahrtszeiten zur Arbeit sind deine Privatsache, bzw. liegen in deiner eigenen Verantwortung. 2-3 Std. pro Strecke dann musst du dir die Woche über ein Zimmer nehmen und dort übernachten. Oder zu ziehst dorthin, oder du kündigst.
Wenn du dem Arbeitgeber aus privaten Gründen nicht zur Verfügung stehen kannst, dann hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wenn es so einfach wäre, an ein BV zu kommen, muss man sich nur in 200 km Entfernung einen Job suchen und schwanger werden ..... So kann es ja nicht gehen!
Mitglied inaktiv - 02.02.2017, 12:03
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BV - erneute Schwangerschaft
Wahnsinn wie ihr urteilt ohne genaue Fragen zu stellen! Ich pendle jeden Tag 318 km ich bin nicht weggezogen sondern die Zentrale des Tochterunternehmens in dem ich arbeite wurde dorthin verlegt ! Mir wurde zur Wahl gestellt entweder ich fahre oder Pech Aufhebungsvertrag für läppische 5000 € brutto. Sorry aber 100km sind ein Witz dafür würde ich hier nicht so ein Fass aufmachen das fahre ich 3x die Woche den Sohn meines Mannes abholen. War soweit als nicht Schwangere anstrengend aber ok da es einen ICE Schnellzug dorthin gibt. Und komischerweise hatte ich zuvor 3 ungeklärte Fehlgeburten und nach dem BV nicht mehr ;) Und anfangs bevor es ausgestellt wurde Blutungen ! Zufall ? Finde ich nicht denn danach war es schlagartig vorbei. Ist es euch bewusst ? Denn so ein Zug ist schon vor reserviert und man muss 10 Euro am Tag dafür bezahlen insg hin und zurück oder man steht 2,5 STD oder sitzt mit dickem Bauch auf dem Boden und dem AG ist das egal der beteiligt sich nicht an den Kosten !
von
JessyF
am 07.02.2017, 11:26