Frage: BV - erneute Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Als ich mit meiner Tochter schwanger war hab ich aufgrund der langen Pendlerzeit ( Ca 2-3 Std pro Strecke )und vorausgegangener Fehlgeburten relativ früh ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun endet meine 24-monatige Elternzeit zum 5.4 Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde schon 3 Monate später beginnen also am 11.7 Da mein AG obwohl es ein deutschlandweiter Konzern ist mir keine Stelle in der Nähe anbieten kann würde ich wohl wieder ein BV für die lange Pendlerzeit bekommen. Wie sieht es rechtlich aus.. ? Wenn ich das BV jetzt ausgestellt bekomme bekomme ich dann mein altes Gehalt direkt ab 5.4 ? Oder muss ich zuvor einen Tag ins Büro fahren damit der Arbeitsvertrag wieder auflebt ? Irgendwie muss ich ja schauen das ich die 3 Monate über die Runden komme alternativ wäre sicher ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung möglich um die 3 Monate zu finanzieren was ich selbstverständlich eigentlich nicht möchte .. Wie muss / sollte ich also weiter vorgehen ? Mit freundlichen Grüßen

von JessyF am 02.02.2017, 10:16



Antwort auf: BV - erneute Schwangerschaft

Hallo, Pendlerzeiten und auch Fehlgeburten sind kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Wenn die Gefahr einer weiteren Fehlgeburt besteht, muss der Arbeitgeber eine AU ausstellen. Ab 2017 wird dies auch strenger gehandhabt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2017



Antwort auf: BV - erneute Schwangerschaft

du wirst kein bv bekommen, nur weil es bei der ersten schwangerschaft so war. dein AG ist verpflichtet, dir einen arbeitsplatz zu geben, der ohne gefahr ist. und lange pendelzeiten, sorry, sind definitiv KEINE Gefahr. für was? du teilst ihm die schwangerschaft mit und gehts normal in Mutterschtz später. jede schwangerschaft ist anders. das gesetzt sieht daher vor, dass der AG eine gefährdungsbeurteilung machen muss. rein pendeln ist definitv kein bv grund. lächerlich, sorry..

von mellomania am 02.02.2017, 10:37



Antwort auf: BV - erneute Schwangerschaft

Wieso Pendelzeit ? Wohnst Du so weit weg ? Dann war das erste BV schon nicht legal.

von Sternenschnuppe am 02.02.2017, 10:45



Antwort auf: BV - erneute Schwangerschaft

Warum die große Entfernung? Selber geschaffen? Dann ist es sowieso Pech. Muss auch 150 km fahren, dass war auch kein Grund für ein BV, warum auch. Evtl kann die Zeit mit Resturlaub, falls vorhanden und neuem Urlaub überbrückt werden, ansonsten die EZ verlängern bis zum neuen Mutterschutz. Aber nicht von einem BV ausgehen. Gibt es eine Kinderbetreuung?

von sternenfee75 am 02.02.2017, 11:40



Antwort auf: BV - erneute Schwangerschaft

Anfahrtszeiten zur Arbeit sind deine Privatsache, bzw. liegen in deiner eigenen Verantwortung. 2-3 Std. pro Strecke dann musst du dir die Woche über ein Zimmer nehmen und dort übernachten. Oder zu ziehst dorthin, oder du kündigst. Wenn du dem Arbeitgeber aus privaten Gründen nicht zur Verfügung stehen kannst, dann hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn es so einfach wäre, an ein BV zu kommen, muss man sich nur in 200 km Entfernung einen Job suchen und schwanger werden ..... So kann es ja nicht gehen!

Mitglied inaktiv - 02.02.2017, 12:03



Antwort auf: BV - erneute Schwangerschaft

Wahnsinn wie ihr urteilt ohne genaue Fragen zu stellen! Ich pendle jeden Tag 318 km ich bin nicht weggezogen sondern die Zentrale des Tochterunternehmens in dem ich arbeite wurde dorthin verlegt ! Mir wurde zur Wahl gestellt entweder ich fahre oder Pech Aufhebungsvertrag für läppische 5000 € brutto. Sorry aber 100km sind ein Witz dafür würde ich hier nicht so ein Fass aufmachen das fahre ich 3x die Woche den Sohn meines Mannes abholen. War soweit als nicht Schwangere anstrengend aber ok da es einen ICE Schnellzug dorthin gibt. Und komischerweise hatte ich zuvor 3 ungeklärte Fehlgeburten und nach dem BV nicht mehr ;) Und anfangs bevor es ausgestellt wurde Blutungen ! Zufall ? Finde ich nicht denn danach war es schlagartig vorbei. Ist es euch bewusst ? Denn so ein Zug ist schon vor reserviert und man muss 10 Euro am Tag dafür bezahlen insg hin und zurück oder man steht 2,5 STD oder sitzt mit dickem Bauch auf dem Boden und dem AG ist das egal der beteiligt sich nicht an den Kosten !

von JessyF am 07.02.2017, 11:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe direkt im Anschluss an die Geburt meiner Tochter 36 Monate Elternzeit beantragt und vereinbart nach einem Jahr auf 20 Stunden-Basis in Elternteilzeit wieder zu arbeiten. Nun bin ich seit 3 Wochen wieder im Betrieb und habe festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich vermute, dass mein Arzt mir (wie auch in der erste...


Erneute Schwangerschaft während Elterngeldbezug

Liebe Frau Bader, Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus. EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft. Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gle...


Teilzeit in Elternzeit/ erneute Schwangerschaft

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? I...


Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, eventuell können Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen ? Ich befinde mich ab September im 3ten Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr. Ich würde gerne, wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Sollte ich dann erneut schwanger werden, bekäme ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder das errechnete Gehalt ? ...


Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juli 2023). Seit Januar diesen Jahres habe ich einen 450-Euro Job. Nun bin ich erneut schwanger und unser Kind kommt im Dezember diesen Jahres zur Welt. Nun bekomme ich laut Krankenkasse Mutterschaftsgel...


erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...