BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Guten Morgen, Ich habe mein erstes Kind im November 2013 geboren und elternzeit auf 22 Monate genommen...also würde ich theoretisch ab November 2015 wieder arbeiten gehen...nun überlegen mein mann und ich,die 2. Kinderplanung zu starten! Da mir in der ersten SS direkt das BV ausgesprochen wurde von meiner Chefin würde das vermutlich auch diesmal so sein. Angenommen kann sie das,"wenn" es vor arbeitsbeginn zur ss käme? Habe ich denn dann Anspruch auf mein gehalt? Und wie würde sich denn das elterngeld wieder zusammen rechnen? Wird die vorherige elternzeit und Mutterschutz ausgerahmt? Würde gerne wieder 22 Monate nehmen. Danke schonmal im vorraus! :-) Mit freundlichemfreundlichem Gruß

von Mf9013 am 15.06.2015, 07:43



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Hallo, Anspruch auf das Gehalt haben Sie ab dem ersten Arbeitstag, vorher ist ein BV egal. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2015



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Bei 22 Monaten musst Du ab September arbeiten ? Was hast denn genau geschrieben in der Meldung an den AG damals ? Elterngeld berechnet sich immer aus den 12 Monaten vor aktuellem Mutterschutz. Bei Dir also bisher 0€ je Monat seit dem ersten Geburtstag des 1. Kindes und das was jetzt kommt bis zum neuen Mutterschutz. Gibt es ein BV, dann bekommst Du Dein Gehalt wie bei Kind 1 ab Ende der Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 15.06.2015, 07:47



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

2 Jahre elternzeit habe ich beantragt und gehe quasi am Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten

von Mf9013 am 15.06.2015, 07:56



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Vielen dank für die zügige antwort!:-)

von Mf9013 am 15.06.2015, 08:08



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Ah, wunderte mich, weil Du 22 Monate geschrieben hast. Wenn Du also ein anständiges Elterngeld brauchst, dann solltest Du erst nach 3 Monaten arbeiten wieder schwanger werden. Inklusive Schwangerschaft kommst dann etwa auf 12 volle Monate mit Einkommen. Wenn möglich wie früher.

von Sternenschnuppe am 15.06.2015, 08:14



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Eine frage hätte ich doch noch! Habe vor der SS auf 90% gearbeitet! Und wenn ich wieder einsteige im November möchte ich nur noch auf 50% arbeiten...wie wäre das dann mit dem Gehalt und BV?

von Mf9013 am 15.06.2015, 10:11



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Das kommt darauf an, was dann schriftlich ausgemacht ist. Nix ausgemacht = die 90 ist was anderes dann ausgemacht , dann zählt das auch im BV

von Sternenschnuppe am 15.06.2015, 10:24



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Ist sehr seltsam...ausgemacht ist überhaupt nichts...da ich bis vor kurzem nicht wusste ob ich überhaupt wieder arbeiten kann in dieser einrichtung...zum glück aber im guten gewandelt:-) habe nur mündlich angekündigt das ich eben keine 90% mehr arbeiten kann sondern nur noch auf 50% da er sonst zu viele std und daher doppelschichten wären

von Mf9013 am 15.06.2015, 10:28



Antwort auf: BV direkt bei arbeitsbeginn?Anspruch auf Gehalt?

Im Endeffekt ganz einfach. Im BV bekommst Du das, was Du auch unschwanger verdienen würdest, also je nachdem was dann schriftlich abgemacht ist. Mein AG kam nicht mit dem Teilzeitvertrag in die Gänge, selbst Schuld, als ich dann wieder schwanger war bekam ich im BV dann eben den Vollzeitlohn.

von Sternenschnuppe am 15.06.2015, 10:48



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