Hallo Frau Bader,
im Juni 2020 bin ich arbeitslos geworden. Daraufhin habe ich mit arbeitslos gemeldet aber den Anspruch auf ALG 1 nie geltend gemacht, da wir ins Ausland verzogen sind.
Nun werden wir nach Deutschland zurückkehren und ich kann meinen ALG 1 Anspruch noch geltend machen.
Meine Tochter ist 1 Jahr alt, ich habe keinen Kita Platz bisher, bekomme aber auch keinen solange ich keinen Job habe. Kann mir das ALG1 dann verweigert werden?
Mit freundlichen Grüßen
von
Jadero
am 09.11.2023, 15:13
Antwort auf:
Anspruch ALG 1
Hallo,
Aufhänger ist der Betreuungsplatz, denn darauf besteht ein Anspruch. Wenn das Kind fremdbetreut wird, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung u können ArbGeld 1 bekommen (wobei ich mich nicht mit der Problematik des Auslandsaufenthaltes auskenne)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2023
Antwort auf:
Anspruch ALG 1
Du musst deinen Platz auf Betreuung bei der Gemeinde notfalls einklagen.
von
misses-cat
am 09.11.2023, 15:37
Antwort auf:
Anspruch ALG 1
Für ALG1 musst du arbeitsfähig und somit die Betreuung gesichert sein.
Du hast Anspruch auf einen Kitaplatz/ Tagesmutter ab dem ersten Geburtstag. Den müsstest du zur Not einklagen/ Schadensersatz für verloren gegangenes ALG1.
von
Succero
am 09.11.2023, 16:17