Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 zurückzahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 zurückzahlen?

Hallo Frau Bader. Ich bin in Elternzeit für 12 Monate, Mein Mann möchte auch zwei Monate in Anspruch nehmen, da ich Hausfrau bin und uns die 65% seines Gehalts von der Elterngeldstelle nicht zum Leben reichen wird,wollte mein Mann Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 beantragen, Beim Jobcenter hat man ihm gesagt, er kann den Antrag stellen und er wird Geld bekommen, dies muss er aber später zurückzahlen!!!( §34 s ) Mit der Begründung das sei nicht nötig, weil die Ehefrau zu Hause ist. Stimmt das? wenn Ja , gibt es andere Möglichkeiten Unterstützung zu bekommen? Vielen Dank Mfg Mini

von Miniakhe am 27.05.2014, 11:28



Antwort auf: Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 zurückzahlen?

Hallo, das geht nicht. Warum sollte der Staat bezahlen, damit beide Eltern in EZ gehen können? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2014



Antwort auf: Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 zurückzahlen?

Ja, das stimmt. Ihr bringt Euch doch mit Absicht in eine finanzielle Notlage. Sorry, aber viele Männer , inklusive meinem, hätten gerne Elternzeit genommen. Das muss man sich aber leisten können. In der Zeit in der er in Elternzeit ist kannst Du wieder arbeiten gehen zum Beispiel. Viele machen das so die ich kenne und in den Papamonaten übernimmt der Vater die Eingewöhnung im Kindergarten oder Tagesmutter.

von Sternenschnuppe am 27.05.2014, 12:16



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