Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 zurückzahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 zurückzahlen?

Miniakhe

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Hallo Frau Bader. Ich bin in Elternzeit für 12 Monate, Mein Mann möchte auch zwei Monate in Anspruch nehmen, da ich Hausfrau bin und uns die 65% seines Gehalts von der Elterngeldstelle nicht zum Leben reichen wird,wollte mein Mann Aufstockung des Elterngeldes durch AlG 2 beantragen, Beim Jobcenter hat man ihm gesagt, er kann den Antrag stellen und er wird Geld bekommen, dies muss er aber später zurückzahlen!!!( §34 s ) Mit der Begründung das sei nicht nötig, weil die Ehefrau zu Hause ist. Stimmt das? wenn Ja , gibt es andere Möglichkeiten Unterstützung zu bekommen? Vielen Dank Mfg Mini


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nicht. Warum sollte der Staat bezahlen, damit beide Eltern in EZ gehen können? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja, das stimmt. Ihr bringt Euch doch mit Absicht in eine finanzielle Notlage. Sorry, aber viele Männer , inklusive meinem, hätten gerne Elternzeit genommen. Das muss man sich aber leisten können. In der Zeit in der er in Elternzeit ist kannst Du wieder arbeiten gehen zum Beispiel. Viele machen das so die ich kenne und in den Papamonaten übernimmt der Vater die Eingewöhnung im Kindergarten oder Tagesmutter.


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