Ich habe eine Tochter aus früherer Beziehung und habe jetzt geheiratet und ein gemeinsame Tochter sowie hat meine jetzige Frau einen Sohn mit in die Ehe gebracht. Wir erhalten von dem leiblichen Vater des Sohnes kein Unterhalt durch unsere Heirat kein Unterhaltsvorschuss. Muss ich dem Jugendamt das Unterhaltsvorschuss meiner Tochter aus früherer Beziehung zurück zahlen?
von
Peg03
am 01.07.2019, 13:39
Antwort auf:
Muss ich unterhaltsvorschuss zurückzahlen
Hallo,
sry, etwas verwirrend. Was hat die neue Frau (und deren Sohn) mit dem Unterhaltsvorschuss der Tochter zu tun?
Wer hat den den Unterhaltsvorschuss bekommen? Wenn die Kindsmutter: warum haben Sie keinen Unterhalt gezahlt?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2019
Antwort auf:
Muss ich unterhaltsvorschuss zurückzahlen
Den unterhaltsvorschuss bekommt meine ex..Ich zahle Unterhalt und die Rückzahlung vom unterhaltsvorschuss direkt ans Jugendamt...Da ich eine Zeitlang kein Unterhalt zahlen könnte...
von
Peg03
am 02.07.2019, 08:37
Antwort auf:
Muss ich unterhaltsvorschuss zurückzahlen
Dein Kind hat mit dem Kind deiner Frau nichts zu tun. NATÜRLICH bist du weiterhin dazu verpflichtet, den Unterhalt und die Schulden des Umterhaltsvorschusses deines Kindes zu bezahlen!
Dass der Unterhaltsvorschuss für das Kind deiner Frau durch die Heirat wegfällt war ja klar.
Dadurch dürfen aber dem leiblichenKind keine Nachteile entstehen!
Und es hat NICHTS miteinander zu tun.
von
3wildehühner
am 02.07.2019, 18:32