Guten Tag, ich habe eine rechtliche Frage zur Aufsichtspflicht. Unsere Tochter ist 9 Jahre und kommt im Sommer auf das Gymnasium. Es gibt keine Geschwisterkinder. Mein Mann arbeitet im Schichtdienst als Krankenpfleger in Vollzeit und ich Teizeit mit 30h im Handwerklichem Betrieb.Oma und Opa wohnen weit weg, sodass eine kurzfristige Betreuung nicht zur Verfügung steht.Bisher arbeitete ich in der woche 2x volle Tage 9-18.30 und 2x kurze Tage 9-15 Uhr und dazu Samstag 2x im Monat im Wechsel zu meinem Mann.Nun sollte ich von meinem AG aus 3x die Woche voll arbeiten und 3x im Monat Samstag.Als ich den AG mitteilte warum ich Teilzeit mache, denn mein Mann arbeitet Vollzeit und hat unsere Tochter 3x in der Woche zur Betreuung am Nachmittag und ich bin in Teilzeit und als Mutter nur 2x die Woche, stiess ich auf wenig Verständnis.Eigentlich wollte ich meinem Mann entlasten. Nun ist es so, dass unsere Tochter des öfteren am Nachmittag allein zu Hause ist. Bis zu wieviel Stunden kann ich ihr mit 9 Jahren zumuten allein zu bleiben, denn bis das Kind 12 Jahre ist gibt es doch ein anderes Recht wegen der Aufsichtspflicht? Momentan bewegt es sich zwischen 2 bis max. 3 Stunden. Ist das schon zuviel ? Man sollte den Kind ja auch schon was zutrauen. Danke vorab für die Antwort
von utka am 20.06.2015, 17:06