Aufsichtspflicht der 15 jährigem Teenie

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufsichtspflicht der 15 jährigem Teenie

Hallo, Frau Bäder, einige Schüler aus der Klasse meines Sohnes wollen als Abschlussveranstaltung des Schuljahres alleine ( also ohne erwachsene Aufsichtsperson) eine Nacht zelten. Die Kids sind 15 Jahre alt. Ich weiß, dass einige von Ihnen auch schon mehr oder weniger regelmäßig Alkohol trinken. Ich bin der Meinung, dass wir als Eltern unsere Aufsichtspflicht verletzen, wenn wir das erlauben .... Liege ich da richtig? Unser Haussegen wackelt hier schon etwas - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist, oder ? Danke für Ihre Antwort ,-))) Caaaro

von Caaaro am 14.07.2015, 22:26



Antwort auf: Aufsichtspflicht der 15 jährigem Teenie

Hallo, das kann man nicht pauschal sagen. Das hängt von dem Kind ab. Da meine noch kleiner sind, kann ich Ihnen auch keinen Rat erteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2015



Antwort auf: Aufsichtspflicht der 15 jährigem Teenie

Macht doch einen Kompromiss. Zelten ja, aber dann auf einem Privat-Grundstück. Im Idealfall im garten einer der Familien welche da mitmachen. Dann sind ein Erwachsene in der Nähe, aber die Kids haben trotzdem das ihr Zelt-Feeling. Und wegen Alk, klärt lieber gut auf, das ist der beste Schutz. Weit besser als Verbote oder der Versuch, die Teens davon weg zu halten: Wir haben in dem Alter weit mehr bei "normalen" Treffs getrunken, als bei irgendwelchen Unternehmungen wie Zelten oder ähnlichem. Wirklich "abgeschossen" haben sich aber fast immer die, wo die Eltern eher "überbehütet" haben.

Mitglied inaktiv - 16.07.2015, 21:29



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