Arbeitslosigkeit - Bildungsgutschein - Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosigkeit - Bildungsgutschein - Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für ihre Forum. Nach 7 Jahren in einer Firma geht das bearbeitete Teilprojekt zu Ende, ich werde ab Jan 13 arbeitslos sein. Leider. Nun würde ich gerne Weiterbildung machen mittels Bildungsgutschein. Außerdem planen wir aber auch ein zweites Baby. Mein Wunsch wäre: Ab Januar Arbeitslosigkeit mit Weiterbildung --> dann (wenn alles klappen sollte) ein zweites Baby --> anschließend 2-3 Jahre Elternzeit. Nun war ich noch nie arbeitslos und habe keine Erfahrungen damit. Meine Fragen: - Bekomme ich auch Mutterschaftsgeld (Vor Geburt)? - Bekomme ich Elterngeld? Wie wird dieses berechnet werden? - Kann ich Elternzeit wie gewünscht nehmen? Wo wird diese dann beantragt? Vielen Dank im Voraus, Gertrud Wilke

von Gerti1212 am 14.09.2012, 10:40



Antwort auf: Arbeitslosigkeit - Bildungsgutschein - Schwangerschaft

Hallo, während der Arbeitslosigkeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes weiter, sie erhalten auch Elterngeld. In den Monaten, in welchen sie Arbeitslosengeld bezogen haben, wird dieses mit Null angesetzt. D.h., dass sie wahrscheinlich nur den Mindestbetrag von 300 e erhalten werden. Wenn man arbeitslos ist, kann man ebenfalls sozusagen Elternzeit beantragen, man muss dann im Arbeitsamt nur mitteilen, dass man dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht. In der Zeit erhält man dann aber auch kein Arbeitslosengeld. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2012



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