Lulu11
Guten Tag Frau Bader, ich bind in der 20 ssw und habe eine Teilzeitbeschäftigungsverbot bis 4 std. bekommen.Ich muss bis August arbeiten. Meine Frage wäre, ob man sich krankmelden darf, wenn man in Teilzeitbeschäftigungverbot ist( Beispiel Erkältung) und ob man das Geld nach wie vor bekommt? Danke für ihre Antwort Viele Grüße Lili
Hallo, ja, die Arbeitsunfähigkeit geht dem BV vor. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Ja, du darfst dich krankmelden. In der Zeit setzt dann das BV aus und der AG zahlt bis zu 6 Wochen deinen vollen Lohn weiter.
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