Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitbeschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitbeschäftigungsverbot

Lulu11

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Guten Tag Frau Bader, ich bind in der 20 ssw und habe eine Teilzeitbeschäftigungsverbot bis 4 std. bekommen.Ich muss bis August arbeiten. Meine Frage wäre, ob man sich krankmelden darf, wenn man in Teilzeitbeschäftigungverbot ist( Beispiel Erkältung) und ob man das Geld nach wie vor bekommt? Danke für ihre Antwort Viele Grüße  Lili  


annarick

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Ja, du darfst dich krankmelden. In der Zeit setzt dann das BV aus und der AG zahlt bis zu 6 Wochen deinen vollen Lohn weiter.


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