Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mittagsschlaf der Kita in Satzung nicht geregelt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mittagsschlaf der Kita in Satzung nicht geregelt

TanjaMG

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Sehr geehrte Frau Bader,  in der Satzung des Betreuungsvertrages der Kita meines viereinhalb jährigen Sohnes ist nichts über einen festgelegten Mittagsschlaf geregelt. Nur im Kitakonzept ist im Tagesablauf der Punkt "Mittagsschlaf/Mittagsruhe" von 12:00 bis 14:00 Uhr erfasst.  Kann die Kita den Mittagsschlaf/ die Mittagsruhe (ruhig auf der Schlafmatte liegen bleiben müssen) trotzdem erzwingen? Gesetzlich gibt es sofern ich recherchiert habe, keine Regelung zum Mittagsschlaf / Mittagsruhe.  Gibt es aus Ihrer Sicht noch etwas wichtiges zu beachten, wenn man rechtlich dagegen angehen möchte?  Herzliche Grüße Tanja G. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn im Vertrag oder der Satzung nichts steht, würde ich mich über das entsprechende Landes-KiGa-Gesetz informieren. Argumente vom Bundesministerium gegenüber dem KiGa finden Sie hier: https://www.kindergesundheit-info.de/fachkraefte/kindergesundheit-in-der-kita/alltag-in-der-kita/schlafen-in-der-kita/   Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Die Kinder werden ja nicht zum Schlafen gezwungen! Eine Ruhepause ist Bestandteil fast aller pädagogischen Konzepte in Tageseinrichtungen.  Das funktioniert nicht, wenn die Kinder durch den Raum rennen. Ich verstehe dein Problem nicht. Warum möchtest du rechtlich dagegen angehen?  


Succero

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Wieso sollte das denn im Vertrag stehen?   Bei uns gibt es auch keine Wachgruppe. Alle Kinder liegen auf der Matte und dürfen leiser Musik lauschen. Wer einschläft, darf schlafen. Es ist Teil des Konzeptes - durchaus üblich. Wenn es dir nicht gefällt, dann wirst du dir eine andere Kita suchen müssen.


User-1736455377

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Mittagsruhe kenne ich auch - aber: Kinder, die nicht schlafen wollen, wurden auch nicht gezwungen, ruhig auf einer Matte liegen zu bleiben. Es gab dann einen Nebenraum, in dem leise gespielt werden durfte nach 30min Ruhe (Hörspiel zB) für alle. Eine 2-Std! Mittagsruhe zu erzwingen halte ich für nicht ok. Kenne das aber aus einem KiGa mit spezieller Ausrichtung - davon haben wir dann entsprechend Abstand genommrn. Unser Kind schlief zu dem Zeitpunkt schon gar nicht mehr MIttags und die Frage "was,wenn er nicht schläft" wurde nur mit "alle schlafen" beantwortret. Nein danke ;-) Steht das allerdings im Konzept, das ihr mit dem Vertrag anerkannt habt, könnt ihr jetzt schwerlich dagegen vorgehen.


TanjaMG

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Hallo, danke für deine Antwort. Das Probelm ist, dass ich das schon bei der Kita angefragt habe, ob es eine anderen Lösung, wie einen Ruheraum gibt, wo das Kind herunterfahren kann, wie ein Hörspielangebot im Nebenraum. Mein Kind wird bald 5 Jahre und schläft schon lange nicht mehr zur Mittagszeit. Durch das liegen bleiben müssen bzw. ruhen müssen auf der Schlafmatte, schläft er dann irgendwann ein, aber sehr spät. Er möchte nicht mehr schlafen und hat das den Erziehern gegenüber kommuniziert. Sie sagen zu ihm, dass er schlafen soll und wenn er das nicht kann, dann nur ruhen auf der Schlafmatte. Wir als Elternteil möchten auch nicht, dass er noch Mittagsschlaf macht. Er ist dann vor 22:00 Uhr nicht im Bett. Morgens ist er total müde und entsprechend schlecht gelaunt. Der Rythmus ist komplett durcheinenader. Wenn wir Urlaub haben und er komplett zu Hause ist, liegt er am Abend um 20:00 Uhr im Bett und schläft. Steht morgens normal auf.  Mir hatte eine Erzieherin gesagt, dass wenn ein Kind kein Mittagsschlaf in der Kita mehr möchte dann möchten alle nicht mehr schlafen und rennen in der Kita umher. Das wäre nämlich mal so gewesen. Was ist das für eine Argumentation? Mich stört es imens, dass die Einrichtung zu wenig auf das Kind selbst eingeht und nur ihre Mittagspause sehen. Ich verstehe, dass das Personal auch eine Pause benötigt, aber dann müssen Lösungen her, die für alle konform sind. Nicht so. Ab der Vorschule (anderes Gebäude)  fällt der Mittagsschlaf dann für alle Kinder schlagartig weg. Es gibt aber durchaus Kinder, die noch die Mittagsruhe oder den Schlaf benötigen, gerade während der Anfangszeit in der Vorschule. Da wird auch zu wenig meiner Meinung nach auf die Kinder eingegangen.  Ich hatte in einem älteren Beitrag gelesen, dass Frau Bader schrieb, dass wenn es in der Satzung vermerkt ist, dass es den Mittagsschlaf gibt, dann müssen wir es so hinnehmen. Aber es ist darüber keine Regelung zu finden. Es steht nur im Kitakonzept auf der Internetseite der Kita im Tagesablauf der Punkt "Mittagsschlaf / Mittagsruhe von 12:00 - 14:00 Uhr". Meine Frage bezieht sich darauf, ob wir es dann auch hinnehmen müssen oder rechtlich die Möglichkeit haben es durchzusetzten, dass unser Kind keinen Mitagsschlaf machen muss, weil es ja eben nicht in der Satzung drinsteht, was wir mit dem "Betreuungsvertrag" unterschrieben haben. Ist das Konzept mit der Satzung gleichzustellen?  


Cpt_Elli

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Ich kann dich gut verstehen, das zwanghafte Hinlegen und dann auch noch gleich für zwei Stunden geht ja völlig am Bedürfnis der meisten Kinder in dem Alter vorbei. In unserem alten KiGa hatten sie auch zum Teil komische Regeln (wer beim Mittagessen geredet hat, wurde z. B. nach einmaliger Ermahnung vom Essen ausgeschlossen und musste allein in den Gruppenraum). Aber der KiGa ist nun mal frei in der Wahl seines Konzepts, das du mit Abschluss des Betreuungsvertrags anerkennst. Rechtlich kann man da kaum etwas erzwingen. Wenn das Personal und insbesondere die Leitung etwas für pädagogisch sinnvoll hält, hat man erst eine Handhabe, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, sie gar kein Konzept haben oder dies nicht einsehbar ist oder z. B. die Aufsichtspflicht verletzt wird. Einziges Einfallstor ist der Elternbeirat, der muss laut Gesetz in einigen Bundesländern bei der Konzeptentwicklung bzw. -weiterentwicklung beteiligt werden. Aber ein Vetorecht haben die auch nicht. Ich würde  "Verbündete" identifizieren, den Elternbeirat involvieren und erneut das Gespräch mit Gruppenkraft, Leitung und ggf. Träger suchen. Ansonsten Energie statt in einen Rechtsstreit lieber in den Einrichtungswechsel stecken. 


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