Frage:
Hallo bin seit Februar arbeitslos gemeldet und davor war uch 6 Jahre in Elternzeit doch jetzt bin ich unerwartet wieder schwanger geworden steht mir dann trotzdem Arbeitslosengeld zu oder was muss uch da machen?danke
von missy5555 am 23.08.2017, 21:36 Uhr

Antwort auf:
Arbeitslosengeld
Hallo,
wenn Sie kein BV bekommen erhalten Sie weiter ArBGeld 1 - als MG von der KK in Höhe von Krankengeld
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2017

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