Hallo Frau Bader, Ich befinde mich seit der Geburt meines Sohnes im August 2014 in Elternzeit. Von November 2015 bis März 2016 habe ich in Teilzeit in der Elternzeit gearbeitet (bzw. hatte ein Beschäftigungsverbot), dann begann der Mutterschutz für meinen 2. Sohn, der im April 2016 geboren wurde. Für die Zeit des Mutterschutzes habe ich die Elternzeit unterbrochen und mein volles Gehalt bezogen. Aufgrund eines Umzugs werde ich nicht zu dem Arbeitgeber, bei dem ich in Elternzeit bin, zurückkehren können. Laut Arbeitsagentur kann ich während der laufenden Elternzeit Arbeitslosengeld l erhalten. Können Sie mir weiterhelfen, wie dieses in meinem Fall berechnet wird? Ich habe etwas von einem pauschalisierten Entgelt gelesen, wenn man in den letzten 2 Jahren nicht mindestens 150 Tage ohne Elternzeit gearbeitet hat. Ich konnte aber nichts dazu finden, wie das bei zwei Geburten gehandhabt wird. Das pauschalisierte Entgelt wäre bei mir wesentlich niedriger als das an meinem tatsächlichen Gehalt bemessene Arbeitslosengeld. Ich würde dann evtl. sogar darauf verzichten, ALG l zu beantragen, um die Anwartschaft nicht "aufzubrauchen". Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe, viele Grüße, Ini
von ini_1981 am 23.01.2017, 12:33