Arbeitslos und schwanger: Wie bin ich nach der Geburt finanziell abgesichert?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslos und schwanger: Wie bin ich nach der Geburt finanziell abgesichert?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade in einer etwas verzwickten Situation: Seit dem 1. Mai bin ich arbeitslos. Nun habe ich am Wochenende einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen halten dürfen und auch der Befund bei meiner Frauenärztin war eindeutig. Ich weiss, das ist alles wahnsinnig frisch und entsprechend kann noch viel passieren (toi, toi, toi), aber trotzdem beschäftigen mich gerade folgende Themen: Angenommen, ich finde keine neue Stelle bis zum Mutterschutz: bezieht man erstmal 12 Monate lang Elterngeld (was in diesem Fall nicht allzu hoch ausfallen wird, weil ich 2021 nur 4 Monate volles Gehalt bezogen hätte) – und fällt dieses automatisch zusammen mit der sog. Elternzeit? Bin ich also weiterhin sozialversichert oder müsste ich mich in dieser Zeit selbst versichern? Oder wählt man das Elterngeld in Verbindung mit ALG I? So wie ich gelesen habe, würde aber dann der Anspruch auf Elternzeit entfallen – und man müsste dem Arbeitsmarkt direkt wieder zur Verfügung stehen (zusätzliche Info: mein Partner und ich sind nicht verheiratet)? Schon mal ein herzliches Dankeschön für Ihre Antwort und viele Grüße aus München Anna

von Anna S. Pe am 14.05.2021, 15:21



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger: Wie bin ich nach der Geburt finanziell abgesichert?

Hallo, in der Schwangerschaft bekommen Sie ARbGeld1. Nach dem Mutterschutz müssen Sie entscheiden, ob Sie sich um das Kind kümmern wollen (=EZ+EG) oder dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen (=ArbGeld1). Sie können mit Teilzeit auch beides kombinieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2021



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger: Wie bin ich nach der Geburt finanziell abgesichert?

Bis Beginn Mutterschutz hast du ja Anspruch auf alg1, dann folgt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Über das Elterngeld bist du kostenlos krankenversichert. Höhe bemisst sich auf die 12 Monate vor Geburt. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Bei dir also die Mehrzahl von 0€, weil alg1 auch eine Lohnersatzleistung ist. Während des Bezugs von Elterngeld kannst du nicht gleichzeitig alg1 beziehen. Du musst schließlich vermittelbar sein. Dein Partner ist für euren Unterhalt mitverantwortlich.

von MamaausM am 14.05.2021, 15:33



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger: Wie bin ich nach der Geburt finanziell abgesichert?

ohne job keine elternzeit. wenn du nach der geburt nicht arbeitest bist du hausfrau. hausfrau im elterngeldbezug solange du elterngeld beziehst. du kannst während des eg alg1 erhalten, allerdings für maximal 30 wochenstunden und es wird auf das eg angerechnet. ausserdem musst du dann für die angegebene zeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. aber wenn du bis zur geburt keinen job findest hast du ja sowieso nur noch wenige monate alg1 übrig. während des eg bezugs bist du krankenversichert. das gilt alles wenn du bis zur geburt keinen job findest. wenn du einen job findest kannst du maximal 3 jahre ez nehmen und bist die ganze zeit krankenversichert, auch wenn du kein elterngeld mehr beziehst. unabhängig von einem job oder nicht kannst du 12 monate volles eg beziehen oder nach dem muschu halbes eg, dann bist du länger krankenversichert. der zeitraum verlängert sich auf 14 monate, wenn du ae bist, also der kv nicht bei euch im hh lebt. der muschu verbraucht normalerweise 2 monate, so dass du 10 bzw. 12 monate splitten könntest. der kv ist dir und dem kind unterhaltspflichtig. dem kind in höhe der düsseldorfer tabelle und dir in höhe deines verdienstausfalls. voraussetzung ist seine leistungsfähigkeit.

von WonderWoman am 14.05.2021, 16:13



Antwort auf: Arbeitslos und schwanger: Wie bin ich nach der Geburt finanziell abgesichert?

Das ist recht simpel, bis zum Mutterschutz beziehst du ALG1, dann Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld in Höhe von 300 €. Das ist der Mindestsatz. Den das ALg1 wird mit 0 € angesetzt beim EG. Da werden die 4 Monate Einkommen kaum was ausmachen. Das EG wird allerdings deine Krankenversicherung sichern. Aber nur solange wie du EG beziehst. Anspruch auf EZ hast du keine, da keinen AG. Willst du nach dem Mutterschutz ALG1 beziehen, anstelle von ALG1, dann brauchst du eine Kinderbetreuung. Und zwar über die Stunden welche du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Mein Rat, suche dir einen Job und zwar schnell. Bevor man die Schwangerschaft sieht. Ich wäre da auch nicht wählerisch, Hauptsache irgendwas. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, bist du safe, du kannst also auch nicht in der Probezeit gekündigt werden. Außer du meinst den Ag zu beklauen oder so was. Damit würde dein EG steigen und du hättest Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ.

von Felica am 14.05.2021, 16:54



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