Sehr geehrte Frau Bader! Ich wende mich an Sie, weil ich eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld habe. Ich habe im letzten Jahr im Juli geheiratet, allerdings im Ausland, die Ehe wurde im September von der Deutschen Botschaft im Ausland legalisiert und damit nach Aussage des Auswaertigen Amtes steuerlich rechtskraeftig, mein Mann kam im November hier an, wir sind direkt zum Standesamt, um die Ehe auch hier zu registrieren und wir haben noch im November einen Steuerklassenwechsel beantragt. Mein Steuerklassenwechsel von Klasse 1 zu 3 wurde dem Arbeitgeber aber erst im Februar 2014, nach der Entbindung meines Sohnes (Januar 2014) zugeleitet, obwohl ich meine Eheschliessung schon im Laufe des Jahres mitgeteilt hatte. Von der Personalabteilung wurde mir gesagt, sie koennten nicht ohne Bescheid vom Finanzamt eigenmaechtig meine Steuerklasse aendern. Nun bekomme ich als Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber aber immer noch mein Nettogehalt wie im letzten Jahr, ohne Beruecksichtigung meines Steuerklassenwechsels. Das macht monatlich ca. 700 Euro aus. Meine Frage ist daher, wie sich mein Mutterschaftsgeldzuschuss berechnen sollte. Netto der letzten 3 Monate vor Entbindung? Auch wenn mir trotz Eintragung der Ehe einfach der beantragte Steuerklassenwechsel vorenthalten wurde? Eigentlich sollte im Beschaeftigungsverbot ja kein Anreiz zur Arbeit bestehen, aber bei mir komme ich finanziell jetzt wirklich schlechter weg, als wenn ich arbeiten wuerde...Kann es sein, dass mein Arbeitgeber sich verkalkuliert? Oder hat das alles seine Richtigkeit? Vielen Dank fuer Ihre Antwort.
von Cappuccino am 28.04.2014, 15:50