mein großer wird im sommer drei und ich hab aus der geburtsvorbereitung von damals eine mir sehr liebe freundin gewonnen. deren elternzeit ihres ersten kindes endet im mai 2011. der arbeitgeber ist nun ca. 200 km südlich gezogen - die filiale hier wurde geschlossen und - ach hintergründe egal. auf jeden fall ist sie nun wieder schwanger, der mutterschutz für diese schwangerschaft beginnt 8 wochen nach ende ihrer elternzeit des ersten kindes. sie ist unter der woche quasi alleinerziehend weil der mann in england arbeitet. und nu? kündigen will sie nicht weil sie keine sperre will. das tägliche pendeln - ist das einer werdenden mutter unter den umständen noch zumutbar? gibts da gesetzestexte dazu? der arbeitgeber ist informiert, legt ihr nahe zu kündigen, da er ohnehin denkt sie wäre so oder so nach ende der elternzeit (schwanger oder nicht) nicht wieder gekommen. damit hat er übrigens recht, das sagt sie nur nicht laut. sie hat sich hier schon nach einem job umgesehen, wurde nun aber schneller als gedacht schwanger. mit der kündigung hat das allerlei folgen: - sperre ALG1 - krankenversicherung beim mann iR der familienversicherung fällt flach, er ist privat krankenversichet, müsste sie mitversichern mein vorschlag war, sie handelt mit ihrem arbeitgeber aus, dass sie entweder a) unbezahlten urlaub für die zeit, die sie arbeiten müsste nimmt und der arbeitgeber hat damit seine ruhe. das beschäftigungsverhältnis bleibt pro forma bestehen, sie kann erst mal in ruhe ihr kind bekommen und muß sich nicht mit arbeitsamt und krankenkasse rumschlagen oder b) sie mit ihrem arzt spricht und er ihr ein individuelles BV erteilt. was aber für den AG hieße, lohn muß gezahlt werden. für varianten a und b hab ich ihr empfohlen dem AG gleich insoweit zuzusagen, dass sie nach der elternzeit bei kind 2 nicht wieder kommt und der vertrag per kündigung durch SIE aufgelöst wird. seht ihr es auch so, dass diese beiden varianten für den arbeitgeber "günstiger" sind als ihr jetzt einen aufhebungsvertrag anzubieten, samt abfindung? wie gesagt, das größte problem für sie wäre wenn sie jetzt selbst kündigt, die tatsache dass sie sich dann ab der 30. ssw arbeitssuchend für maximal 15 wochenstunden zur verfügung halten muß (hat ihr der sachbearbeiter vom arbeitsamt so gesagt) und dass sie erst mal ne sperre hätte. dilemma mit der GKV wäre dann zwar erst mal vom tisch, weil sie bei ALG 1 ja weiterhin selbst mitglied ihrer KK bleibt. mir tut sie unendlich leid, die tatsache dass ihr mann die ganze woche weg ist macht die sache nicht einfacher, sie ist wirklich am ende ihrer kraft. bei pro familia, dem arbeitsamt und einem anwalt war sie schon aber keiner kann ihr den "goldenen" einzig richtigen weg weisen. und ja, das thema krankenversicherung ist etwas rotzig gedacht... sozusagen wird die lösung gesucht, der GKV noch als beitragsfreies mitglied für drei jahre "erhalten" zu bleiben. würde sie zB dem aufhebungsvertrag jetzt zustimmen hieße das, dass sie ab sofort mit in die PKV muß, was ein batzen geld zusätzlich jeden monat wäre. würde sie kündigen und in ALG 1 fallen, wäre sie noch ein jahr weiter in der GKV. sie könnten es sich zwar leisten, dass auch sie in die PKV geht, er verdient sehr gut, aber ist es nicht stinkend unfair dass wenn sie zwei monate früher schwanger geworden wäre, sie all diesen kram jetzt nicht bewältigen müsste? haben sie noch ideen?
von DecafLofat am 11.02.2011, 14:55