Frage: Arbeiten in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Im Juli wird meine Tochter 1 Jahr und im September/Oktober werde ich ca.10-15 Std.wieder in meinen Betrieb zurückkehren. Wie wird dies mit Gehalt und Urlaub gerechnet, wenn man nur stundenweise arbeitet? Hatte bei der Vollzeitstelle (38,5h) 26 Tage. Wird sich daran orientiert? Außerdem soll ich demnächst für einen neuen Vertrag erscheinen. Was heißt das? Ich darf doch lediglich einen geänderten bekommen? Eine Bekannte hatte noch gehört,man solle darauf achten,dass ich die Verdienstgrenzen einhalte? Ich weiß nur,dass man nicht Vollzeit arbeiten darf in der Elternzeit,worauf muss man bei der Bezahlung achten? Herzlichen Dank!

von Lisa82 am 04.05.2014, 00:31



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Hallo, prozentual. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2014



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Lediglich die Arbeitszeiten können vertraglich abgeändert werden. Alles andere bleibt bestehen. Der Urlaub wird eben nach dem neuen Lohn bezahlt der auf die Stunden runtergereichter wird die Du dann arbeitest.

von Sternenschnuppe am 04.05.2014, 00:48



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Einige AG machen einen auf die Elternzeit befristeten Vertrag da darf aber nur das drinstehen was auch im Vollzeitvertrag steht. Nur halt entsprechend runtergerechnet. Probezeit usw ist nicht zulässig. Achte darauf das er wirklich dann auf die Elternzeit befristet ist, es gibt auch ganz schlaue welche dir einen komplett neuen geben und den Volzeitvertrag dann als gekündigt ansehen. Hast Du vorher 10 € die Std bekommen, muß Du diese auch in der Elternzeit bekommen. Eine Verdienstgrenze gibt es nicht, Du darfst nur lediglich nicht über 30 Std die Woche kommen. Wieviele Tage Urlaub Dir zustehen hängt von deiner Anzahl der Arbeitstage an. Hattest Du vorher 26 Tage bei einer 5 Tagewoche und arbeitest jetzt nur noch 2 Tage die Woche, dann stehen dir jetzt 10 bzw 11 Tage zu (wenn ich richtig gerechnet habe). In beiden Fällen hättest Du etwas über 5 Wochen Urlaub. Arbeitest Du 3 Tage die Woche, dann 16 Tage. Arbeitest Du auch weiterhin 5 Tage die Woche, dann bleibt es bei 26 Tage. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld steht dir, wenn es an alle gezahlt wird, entsprechend anteilig zu.

Mitglied inaktiv - 04.05.2014, 07:54



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