Frage: Antragsfristen Elternzeit-/geld

Hallo ihr Lieben, Nur damit ich mich nicht verhaue, könnt ihr mir bitte kurz bestätigen, dass ich die Abgabefristen der Elterngeldanträge beim Amt und AG für mich und meinen Mann richtig auf dem Schirm habe? Ich: Elternzeit die ersten 2 LM Mann: Elternzeit 3-22 LM (ab 15.02.2014) VET: 15.11.2013 Abgabe AG: spätestens bis 22.11.2013 bei mir und bis 28.12.2013 bei meinem Mann Abgabe Amt: spätestens bis 22.11.2013 bei uns beiden Stimmt das so? Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!

von Sunny1979 am 25.06.2013, 11:10



Antwort auf: Antragsfristen Elternzeit-/geld

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen! Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



Antwort auf: Antragsfristen Elternzeit-/geld

Die Elterngeldstelle interessiert deine Elternzeit kaum! Für die ElternZEIT sind die Angaben richtig. Machts aber nicht zu knapp. Bei deinem Mann zB ist der Termin ja ein Samstag. Der Kündigungsschutz dazu greift ja schon 8 Wochen vor Beginn der EZ. Gebt die Anmeldung doch unter der Woche (eben früher) ab. Und bei dir: Verlängert sich dein Mutterschutz, dann hast du mehr Zeit (ist aber nicht nötig) Für das Elterngeld...reichen die Anträge auch drei Monate rückwirkend! Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.06.2013, 20:34



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