Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis von 3Jahren, welches nächstes Jahr Mitte Juli endet. Folgende Abfolge wird sich vorraussichtlich bis zum Ende dieser Frist ergeben: - ab 15.Juli 2016 (10 Monate) beitragspflichtiges Einkommen - ab Mai 2017 normale Mutterschutzfrist und anschließende Elternzeit von 14 Monaten bis September diesen Jahres - ab September 2017 bis Juli 2018 beitragspflichtiges Einkommen (10Monate) Erfülle ich somit, trotz Wahrnehmung der Elternzeit, die Anwartschaft für ALG1 für eine evtl Arbeitslosigkeit nach Beendigung meines Arbeitsverhältnis? Wird diese dann womöglich nach Qualifikationsstufe als Pauschalsumme angenommem, da ich ab Tag der Arbeitslosigkeit- 2 Jahre zurück gerechnet- nur 10 Monate beitragspflichtig gearbeitet und die restlichen Monate Elternzeit beansprucht habe? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort und bedanke mich ob der Möglichkeit hier bei Ihnen innerhalb dieses Forums derartige Fragen stellen zu können :-) MfG
von Veti08 am 12.06.2017, 22:21