Aktualisiert: Frage KV - unbezahlter Urlaub -> Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aktualisiert: Frage KV - unbezahlter Urlaub -> Mutterschutz

Hallo Frau Bader, aktualisiert meine Frage nochmal: Ich habe mich nach Elternzeit bis 31.7. in familienpolitische unbezahlte Beurlaubung begeben und mich in der Zeit bei meinem Mann familienversichert. Beurlaubung endet also zum 31.7., danach beginnt theoretisch normal mein Arbeitsdienst, allerdings nur bis zum 11.8., da beginnt ein neuer Mutterschutz. Vertrag ist unbefristet, Mutterschutzbeginn, Ende familienpolitische Beurlaubung, 1. Arbeitstag vom Arbeitgeber schon jeweils schriftlich bestätigt. Mich plagt nun nur die Sorge ob eine gesetzliche Krankenversicherung (AOK, Audi BKK o.ä.) mich ablehnen kann, wenn sie sehen, dass ich mich sozusagen nur anmelde um dann gleich Geld für die Mutterschutzzeit zu kassieren. Zum 1.8. brauche ich also eine neue gesetzliche Pflichtversicherung. Muss ich bei Anmeldung bei einer Krankenkasse mitteilen, dass ich schon hochschwanger bin? Danke

von Anerev86 am 31.03.2017, 09:12



Antwort auf: Aktualisiert: Frage KV - unbezahlter Urlaub -> Mutterschutz

Hallo, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, kommen Sie doch automatisch in die KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2017



Antwort auf: Aktualisiert: Frage KV - unbezahlter Urlaub -> Mutterschutz

Wenn du einen Job unter der Beitragsbemessungsgrenze annimmt, musst du doch in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Die Anmeldung erledigt dein Arbeitgeber bei der Kasse.

von Himbeere2008 am 31.03.2017, 10:16



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