Sehr geehrte Frau Bader, so wie alle hier im Forum, möchte ich Sie auch um Hilfe bitten. Ende Februar werden wir unser Baby bekommen. Ich und meine Frau haben seit langem den Gedanken ca. 12 Monate der Elternzeit in unserer Heimat Türkei zu verbringen. So lange wir unser Hauptwohnsitz in DE behalten, wäre dies möglich wurde mir gesagt. Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft meine Frau die türkische mit unbefr. Aufnthl. Für meine Frau wollte ich mich informieren, wie es ist bei längerem Auslandsaufenthalt - Abmelden / Anmelden etc. Hierfür habe ich beim Einwohnermeldeamt angerufen und nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass man sich bei längeren Aufenthalten (ab 4 Wochen) sich abmelden müsste. Jetzt komme ich nicht klar mit der Aussage vom Versorgungsamt und dem Einwohnermeldeamt, das widerspricht sich doch? Wenn wir uns abmelden, würden wir kein Erziehungsgeld bekommen. Jetzt weiß ich nicht wie ich die Sache angehen soll, können Sie mir helfen? Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe freundliche Grüße.
von Horizont am 23.01.2014, 11:49