Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit (seit ca. 1 Jahr) in Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat das Büro hier in München mehr oder minder geschlossen, den Mitarbeitern wurde gekündigt, bzw. Änderungskündigung mit Standort Nürnberg angeboten. Mir wurde nicht gekündigt, da ich ja in Elternzeit bin. Da aber die Möglichkeiten nach der Elternzeit wieder im Unternehmen tätig zu werden schlecht aussehen, haben ich mit meinem Chef darüber gesprochen, eine Aufhebung zu vereinbaren, da es derzeit einen Sozialplan gibt und ich somit eine Abfindung erhalten würde. Können Sie mir sagen, was in einer solchen Vereinbarung zu berücksichtigen ist bzw. wie diese zu formulieren ist, damit ich zum einen die Abfindung steuerbegünstigt erhalten kann und zum anderen möglicherweise nicht in Sperrfristen reinlaufe. Letzter Punkt ist m. E. nach weniger relevant, da ich mich nicht sofort Arbeitlos melden würde. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Mit freundlcihen Grüßen Miriam Trauttmansdorff
Mitglied inaktiv - 27.01.2005, 10:29