Tiger Lilly
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe aktuell eine neue Arbeitsstelle jetzt nach der Elternzeit angefangen und musste letzte Woche auf eine Weiterbildung in einer anderen Stadt.Um dorthin zu kommen musste ich 2 1/2 Stunden mit dem Auto fahren fahren.Insgesamt Hin-und Rückfahrt ca 5 Stunden. Nun meine Frage , mein Chef sagt die Fahrt dort hin zählt nicht als Arbeitszeit sondern nur die Stunden des Lehrgangs. Von meinem alten Arbeitgeber kenne ich es so, das die Fahrtzeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Was ist nun richtig? Ich wäre über jede Antwort dankbar. Mit freundlichen Grüßen Lilly
Hallo, wenn der Lehrgang vom Ag angeordent wurde zählt die Fahrtzeit als Arbeitszeit. Liebe Grüße NB
marijanam79
Hallo, Hin- und Rückreise zu einer Fortbildung, Seminar, etc. zählt als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Entweder hat dein Chef keine Ahnung oder er will dich veräppeln... Gruß Marijana
User-1750749248
Ich kenne es auch nur als bezahlte Arbeitszeit.
kevome*
Das hängt meines Wissen vom Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ab, ob die Anreise als Arbeitszeit zählt. Bei meinem AG ist es immer Arbeitszeit. Bei meiner Schwester im öffentlichen Dienst zählt es nicht als Arbeitszeit. Zitat: "Nach diesen Vorschriften gilt bei Dienstreisen nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort als entgeltpflichtige Arbeitszeit. Hintergrund dieser Vorschriften ist, dass für die Einordnung von Dienstreisezeiten als Arbeitszeit die mit der Reise einhergehende Belastung des Beschäftigten entscheidend ist. Deshalb liegt keine Arbeitszeit vor, wenn der Arbeitgeber lediglich die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt, es dem Beschäftigten aber überlässt, wie er die Dienstreisezeit nutzt. Wer „dösen“ oder schlafen darf, wird durch die Reise nicht belastet und zwar selbst dann nicht, wenn er tatsächlich Arbeitsaufgaben erledigt. Die Freiheit des Beschäftigten selbst über seine Zeit bestimmen zu können, schließt eine mit der Reise einhergehende Belastung aus. In solchen Fällen werden Dienstreise- als auch Aufenthaltszeiten wie Ruhezeiten behandelt." Quelle: Dienstreisezeiten -» dbb beamtenbund und tarifunion
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